Schreiben an die Oberbürgermeisterin mit der Bitte um Unterstützung unseres Streetart-Projektes: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2021/12/Guericke_Gallery_FUF_07_12_2021_FINAL.pdf
Unterstützende Antwort der Oberbürgermeisterin: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2022/01/AW-D1-Sch-Hr.-FriedlGuericke-Gallery37905.pdf
Bitte um Ortstermin und Nutzungserlaubnis bei der BImA: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2022/01/Anfrage_FUF_an_BImA_wg_Guericke_Gallery_23_01_2022.pdf
2.2.2022: Nutzungsvereinbarung! https://ribisl.org/wp-content/uploads/2022/02/haftungsfreistellung.pdf
Das Ende der Guerickestraße ein Ort mit Geschichte und Zukunft:
Früher: Schwerlastverkehr – Heute: Schulweg und Aufenthaltsbereich
Früher: Industrie, Militär, Prostitution – Heute: Beherbergung – In Zukunft: Wohnen und Bildung
Früher: Sperrgebiet – In Zukunft: Spielen, Sport, Erholung, Lebensmittelpunkt
Es ist eine interessante Aufgabenstellung zukünftige Entwicklungen an der Pionierkasernenmauer vorzustellen. Ein langsamerer Verkehr zugunsten achtsamerer Betrachter berücksichtigt die nahe Zukunft der Umgebung vorausschauend. Eine Durchgangsstraße wird zur Ausstellungsfläche für unterschiedlichste Akteure.
Früher war hier der Straßenstrich – jetzt entsteht eine Straßengalerie.
Für das Begegnungszentrum Guericke wurde mit „Grafittorama“ als Kunst am Bau übrigens eine halkreisförmige Graffiti-Wand mit gegenüberliegender runder Sitzbank ausgewählt. Hier ist unsere gestaltbare Klinker-Pioniorkasernen-Mauer bereits im Entwurf der ausgewählten Künstler Beate Engel und Christian Engelmann vorgezeichnet. „[…] Das Werk kann und soll im Laufe der Zeit Transformationen erfahren, die dem Ort immer neue Ausdrucksmöglichkeiten ermöglichen und die Nutzer zu einer dauerhaften Auseinandersetzung mit dem Thema „Kunst im Kontext mit der Einrichtung Jugend- und Begegnungszentrum Guerickestraße“ anregen. […]“
Kunst an der Mauer erweitert Kunst am Bau
Kunst kontextualisiert die Mauer
Kunst korrespondiert mit der Straße
Kunst im Umgriff des Wohngebiets
Jetzt habe ich eine Idee!
Hintergrundinfos zum Gewerbegebiet am Ende der Guerickestraße:
Unmittelbar hinter der GU-Guericke beginnt mit der neuen Wohnanlage der Stadtbau an der Daimlerstraße auch die Tempo 30 Zone. Im noch nicht überarbeiten Flächennutzungsplan ist diese Wohnanlage teilweise noch als Gewerbegebiet eingezeichnet.
…..Bild von der Kita, Bild vom Begegnungszentrum
GU Guerickestraße: 89 Bewohner*innen – davon 28 Kinder (Stand 20.10.2020)… wird bald Teil des Ankerzentrums.
Das gegenüberliegende Bordell ist schon lange abgerissen und hinter der Puffmauer konnte das IZ 2016 (?) eine sog. GU (=Gemeinschaftsunterkunft) errichten…während 150 m entfernt an der Mündung der Guerickestraße drei zentrale PLK-Gebäude von der Regierung bereits 2014 zum Zweck der Unterbringung von Geflüchteten renoviert worden waren und bis heute ungenutzt leerstanden. Die PLK-Gebäude hätten zudem auch leicht die bis zu 400 Bewohner*innen der GU Dieselstraße aufnehmen können, die ebenfalls 2016 gebaut werden durfte – unmittelbar neben den Lärmemmitenten Bahnlinie und Schrottplatz.
GU Dieselstraße: 222 Bewohner*innen – davon 66 Kinder (stand 12.10.2020)
vgl.
Ankerzentrum im Zeißtower: Die Regierung stellt Campus Asyl im Erdgeschoss zwei Räume für Sprach- ujnd Computekurse, Treffen etc… zur Verfügung, die auch von der Berufschule genutzt werden.
Vom Straßenstrich zum Quartiersmittelpunkt… mit Kunst und früher oder später auch mit Tempo 30:
http://europabrunnendeckel.de/downloa/Erlass_Sperrbezirksverordnung_VO211847632_Nov30_2021.pdf
Wie in der Vorlage „Antrag auf Erlass einer Sperrbezirksverordnung an die Regierung der Oberpfalz“ hervorgeht, wohnen hier im Gewerbegebiet „[…] Im Zeißtower und der unmittelbar benachbarten GU […] 60 Kinder, die alle zum Spielen auf den Bürgersteig und oft auch auf die Straße hinauslaufen. […]“
Für weitere Kinder aus der GU Dieselstraße ist die Guerickestraße außerdem der einzig mögliche Schulweg. Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt hier im September 2020 bei 8199 gemessenen Fahrzeugen trotz des neuen dreieckigen Gefahrenzeichens 136 StVO (Kinder) 46,1 km/h.
Vor der GU und dem Ankerzentrum war Tempo 30 allerdings bisher nicht möglich, da dieses zwischen den neuen Bebauungsplänen übriggebliebene Rest-Gewerbegebiet trotz der vielen Bewohner*innen der Flüchtlingsunterkünfte und obwohl sich hier kein Gewerbe befindet – und auch in Zukunft keines mehr angesiedelt wird – immer noch als Gewerbegebiet behandelt wird. Die Unterbringung und Beherbergung von Geflüchteten wird offenbar nicht als Wohnvermietung, sondern als Gewerbe angesehen. Vorteile hat dies nur für die Vermieter.
Um in einem Gewerbegebiet Tempo 30 ausweisen zu können, müsste eine besondere Gefahrenlage identifiziert werden, die hier laut Verwaltung im Jahr 2020 nicht im erforderlichen Maß erkennbar sei. Spielende Kinder könnten jedoch möglicherweise ebenso wie andernorts querender Verkehr Tempo 30 legitimieren. Tempo 30 ließe sich in einem Gewerbegebiet zudem vor sozialen Einrichtungen durchsetzen, die im Bundesgesetz explizit aufgeführt sind: Kindertageseinrichtungen, Fördereinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern und Senioren- und Pflegeheime. Gemeinschaftsunterkünfte oder Ankerzentren sind hier allerdings nicht aufgelistet. Dies sollte die Bundesregierung ändern, da Einrichtungen zur Unterbringung- oder Beherbung von Geflüchteten leider oftmals in Gewerbegebieten angesiedelt sind.
Die Oberbürgermeisterin hat in der Ausschuss- und in der Stadtratssitzung zugesagt, das betreffende Gebiet auch bezüglich der Möglichkeiten für Tempo 30 noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Das ist erfreulich, denn vielleicht gelingt es so die Gebietskulisse zügig und vorausschauend umzucodieren.
Eine weitere Möglichkeit zur rechtssicheren Etablierung von Tempo 30 Zonen auch in Gewerbegebieten bietet sich mit der Initiative von bisher 60 Städten:
Die Stadt Regensburg könnte sich in ihrem eigenen Interesseder Initiative von bislang 60 weiteren Kommunen „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr“ anschließen, um mit dafür einzutreten den Handlungsspielraum für die Festsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu vergrößern.
Antrag von Kollegin Freihoffer am 8.7.2021: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2021/11/Lebenswerte-Staedtedurch-angemessene-Geschwindigkeiten_Positionspapier-Modellversuch.pdf
Offener Brief der Aktionsplattform Verkehrswende im November 2021, mit vielen Unterstützern: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2021/11/Brief-Tempo-30-an-D1-D3-RVI-RIII_Vers.-1.3.pdf
Kurzpapier der Städteinitiative: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2021/11/kurzpapier-staedteinitiative-tempo-30-mit-unterstuetzern.pdf