Weitere Infos, Anträge und Anfragen zu den Höfen zwischen Landshuterstraße und Jannerstraße hier im Blog: https://ribisl.org/gartenvernichtung-fuer-bauantrag/#Antraege_und_Anfragen
Anfrage bzgl. Einsichtnahme: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2025/03/Einsichtnahme_Bauantraege_Jannerstrasse_03_2025_Ribisl.pdf

Antwort der Verwaltung per Mail am 24.03.2025:
Sehr geehrter Herr Friedl,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.3.2025, die von Frau Oberbürgermeistern an die Fachebene weitergegeben worden ist.
Leider können wir Ihrem Antrag auf Akteneinsicht nicht stattgeben, da die allgemeine Geschäftsanordnung (AGA) der Stadt Regensburg und die Gemeindeordnung (GO) kein allgemeines Akteneinsichtsrecht für einzelne Stadtratsmitglieder enthält. Die Überwachung und Entscheidungsbefugnis und demgemäß der Informationsanspruch stehen nur dem Stadtrat als Kollegium bzw. seinen Ausschüssen zu. Hinter dieser Zurückhaltung steht im Wesentlichen der Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz).
Ohne personenbezogene Daten preiszugeben, können wir Ihnen folgende allgemeine Informationen zur Verfügung stellen:
Für die angefragten Flächen liegen weder ein Bauantrag noch ein laufendes Baugenehmigungsverfahren vor. Die von Ihnen genannten Grundstücke befinden sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans oder im Außenbereich. Ein potenzielles Bauvorhaben würde daher gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüft das Bauordnungsamt lediglich die Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Regensburg (Baumschutzverordnung) vom 11. Februar 1993. Eine Genehmigung zur Fällung des vorhandenen Baumbestandes wäre hier nur erforderlich, wenn die Bäume durch die Baumschutzverordnung geschützt wären oder im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt wurden. Ansonsten genießen Bäume keinen besonderen Schutz und dürfen gefällt werden. Zudem gibt es im Baurecht keinen Grundsatz, der vorschreibt, dass Baulücken von jeglicher Bebauung freigehalten werden müssen.
Wir hoffen, hiermit Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Ch Häusler
Dr. XXXX Bauoprdnungsamt
Ltd. Rechtsdirektor
ANTWORT 26.03.2025 :
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin,
am 12.3. bat ich um Einsichtnahme in die Baugesuche auf den Grünflächen zwischen Landshuter 45 und 45a und Jannerstraße seit dem Jahr 2000 – gerne auch in anonymisierter Form. Leider geht die Antwort der Verwaltung an der konkreten Fragestellung und somit am Thema vorbei und ist in Teilen sachlich falsch.
Das momentan kein Baugesuch vorliegt ist bekannt. Ich hatte mich nach dem Grundriss, der Kubatur und der dadurch ausgelöster Umweltuntersuchungen vorangegangener Baugesuche erkundigt! Das kann Stellungnahmen der Verwaltung zur Baumschutzverordnung betreffen, anders als der Antwort der Verwaltung zu entnehmen ist selbstverständlich auch den Artenschutz. Auch weitere Schutzgüter können betroffen sein!
Ich bitte erneut darum mir hinsichtlich der oben und in meinem Brief vom 12.3. genannten Punkte Auskunft zu erteilen und mir Einblick zu gewähren. Selbstverständlich in anonymisierter Form.
Ich halte meine Anfrage aufrecht und bitte um Bearbeitung entlang der Fragestellung.
Das Thema geht uns dabei nicht verloren.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Friedl