Sehr geehrte Oberbürgermeister*in,
ich bitte darum die Beschlussvorlage VO/22/19773/66 “Parkhaus” im Ostpark – Grobkonzept“ über die am Di 20.06 im Planungsausschuss beraten wird bezüglich der Realisierung der öffentlichen Toilette entsprechend der tatsächlichen Beschlusslage zu korrigieren.
Auf Seite 2 der Beschlussvorlage heißt es: „[…] Entgegen der ursprünglichen Planung wird keine öffentliche Toilette im Zuge des Bauprojekts entstehen. Diese wird entsprechend des Beschlusses des Planungsausschusses (VO/22/18679/61) vom 10.03.2022 in einem eigenständigen Gebäude durch einen externen Dienstleister realisiert. […]“
Dieser Satz widerspricht dem Beschluss vom 10.3.2023.
Ich lege Ihnen daher nahe den irreführenden Satz in der Beschlussvorlage VO/22/19773/66 “Parkhaus” im Ostpark – Grobkonzept“, die am 20.6.23 dem Planungsausschuss vorgelegt wird, zu ersetzen durch:
„ Entgegen der ursprünglichen Planung wird keine öffentliche Toilettenanlage im Zuge des Bauprojekts entstehen. Diese wird entsprechend der im Beschluss des Planungsausschusses vom 10.03.2022 (VO/22/18679/61) unter 2.2.1 angeführten Bedarfsanalyse als eigenständiges Projekt bis 2025 realisiert. Es liegen noch keine konkreteren Planungen vor. Entsprechend sind hierfür auch noch keine Gelder in das IP eingestellt.“
Eine ausführliche Darlegung und Begründung liegt dieser Mail in Form eines Briefes bei.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen und freue mich über die Beschlussvorlage, die das partizipative Parkhaus-Bau-Projekt in der Förderkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ verankert und die Stadtverwaltung ermächtigt Vereinbarungen mit dem gemeinnützigen Parkhaus e.V. zu verhandeln. Dieser hat, den Anweisungen der Stadtverwaltung folgend, bereits den Bauantrag eingereicht. Es kommt, im Spannungsbogen zwischen Stadtteilentwicklung, Architektur, Kunst und niederschwelliger Gemeinwesenarbeit, ein interessantes, nachhaltiges und entwicklungsfähiges Projekt auf uns zu, von dem die Stadtgesellschaft in vielfältiger Art und Weise profitieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Friedl
16.06.2023 Schreiben an den Stadtrat anlässlich des Fehlers in der Vorlage: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/06/Korrektur_zu_VO_22_19773_66_Ribisl_16_06_2023.pdf
Falsch zitierter Beschluss vom 10.03.2022/ Vorlage geändert beschlossen: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/06/Toilettenmasterplan_Geaendert_2_und6_7_8_9_gestrichen10_3_2022.pdf
Vgl. Niederschrift Planungsausschuss 10.03.2022 mit geänderter Beschlussfassung: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/06/Toilettenmasterplan_Geaendert_2_und6_7_8_9_gestrichen10_3_2022.pdf
Vorlage:
Korrektur der Beschlussvorlage VO/22/19773/66 “Parkhaus” im Ostpark – Grobkonzept“ bezüglich Realisierung der öffentlichen Toilette bis 2025
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Kolleg*innen aus dem Planungsausschuss,
am 20.06.23 steht unter Ö15 die Beschlussvorlage VO/22/19773/66 “Parkhaus” im Ostpark – Grobkonzept“ auf der Tagesordnung des Planungsausschusses, was sehr erfreulich ist, da das gemeinwohlorientierte und von Ehrenamt getragene partizipative Projekt nun in der Förderkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ in die Spur kommt und die Stadtverwaltung ermächtigt wird Vereinbarungen mit dem gemeinnützigen Parkhaus e.V. zu verhandeln. Der Parkhaus e.V. ist der Aufforderung der Stadtverwaltung gefolgt und hat im April den Bauantrag eingereicht, die Planzeichnungen des Bauantrags finden Sie in der Beschlussvorlage.
Auf Seite 2 der Beschlussvorlage heißt es: „[…] Entgegen der ursprünglichen Planung wird keine öffentliche Toilette im Zuge des Bauprojekts entstehen. Diese wird entsprechend des Beschlusses des Planungsausschusses (VO/22/18679/61) vom 10.03.2022 in einem eigenständigen Gebäude durch einen externen Dienstleister realisiert. […]“
Dieser Satz widerspricht dem Beschluss vom 10.3.2023, präjudiziert Punkt 5 des Beschlusses und übergeht die bereits zur Eröffnung des Tagesordnungspunktes 10 von der Oberbürgermeisterin geänderte Beschlussfassung: Punkt 6 bis 9 des Beschlussvorschlags der Verwaltung wurden gestrichen, weil die Beschlussfassung noch abzuwägende Entscheidungen vorwegnahm.
Außerdem wurde Punkt 2 „2. Die Stadt Regensburg prüft, ob das Konzept “Nette Toilette” auf alle Stadtteile ausgeweitet werden kann.“ von ihr abgeändert in „Die Stadt Regensburg prüft, wie das Konzept “Nette Toilette” auf alle Stadtteile ausgeweitet werden kann. Soweit an einem Bedarfsstandort der festgestellte Bedarf über das Konzept „Nette Toilette“ auf Dauer sicherzustellen ist, ist von der Realisierung einer ortsfesten Anlage abzusehen.“
Beschlossen wurde allerdings, dass bis 2025 im Ostpark eine öffentliche Toilettenanlage realisiert werden soll. Entsprechend Punkt 1 der Beschlussfassung wurde die Verwaltung damit betraut zunächst Vorplanungen für die Toilettenanlagen für die Bedarfsstandorte in derInnenstadt sowie in den Grünanlagen der Priorität 1 durchzuführen und das Ergebnis dem Stadtrat vorzustellen. Anschließend soll für die Standorte der Priorität 2 analog vorgegangen werden.
Ich zitiere Punkt 3 „3. Die Realisierung der Anlagen an den Bedarfsstandorten in der Innenstadt sowie in den Grünanlagen der Priorität 1 soll bis Ende 2024 erfolgen. Die Anlagen an den Standorten der Priorität 2 sollen bis Ende 2025 umgesetzt werden“
Vgl. Begründung „[…] Die Standorte in den Grünanlagen der Priorität 2 sollen anschließend geplant werden und bis Ende 2025 mit Toilettenanlagen versorgt werden.[…]“
Punkt 4 fordert die übergangsweise Aufstellung von Toilettenanlagen an den Bedarfsstandorten in der Innenstadt sowie in den Grünanlagen der Priorität 1 und ist so für den Ostpark nicht relevant.
Punkt 5 „5. Die Verwaltung wird beauftragt ein sogenanntes Betreibermodell dem bisherigen Modell (Eigenregie) gegenüberzustellen und den Stadtrat über die Ergebnisse zu unterrichten.“ ersetzt keinen Maßnahmenbeschluss.
Ich lege Ihnen daher nahe den irreführenden Satz in der Beschlussvorlage VO/22/19773/66 “Parkhaus” im Ostpark – Grobkonzept“, die am 20.6.23 dem Planungsausschuss vorgelegt wird, zu ersetzen durch:
„ Entgegen der ursprünglichen Planung wird keine öffentliche Toilettenanlage im Zuge des Bauprojekts entstehen. Diese wird entsprechend der im Beschluss des Planungsaus-schusses vom 10.03.2022 (VO/22/18679/61) unter 2.2.1 angeführten Bedarfsanalyse als eigenständiges Projekt bis 2025 realisiert. Es liegen noch keine konkreteren Planungen vor. Entsprechend sind hierfür auch noch keine Gelder in das IP eingestellt.“
Ich hoffe, Sie folgen meinem Korrekturvorschlag und lege Ihnen nahe sich die interessante Diskussion zu Ö10 der Sitzung des Planungsausschusses, die in der Niederschrift zusammengefasst ist zu vergegenwärtigen Vgl: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/06/Niederschrift_Planungsausschuss_10_3_2023.pdf
Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die vielen Diskussionen in den Jahren 2021/2022 zu Toilettenanlagen und deren Kosten, bzw. alternativen Möglichkeiten in verschiedenen Ausschüssen und die Initiativen und Anträge verschiedener Fraktionen und Stadträ*innen zum Thema, die ich dokumentiert habe und gerne zur Verfügung stelle. Ein paar historische Beispiele für öffentliche Toiletten sind hier zusammengefasst: https://ribisl.org/versorgung-des-oeffentlichen-raums-mit-toiletten/
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Friedl
Stadtrat für die Ribisl-Partie e.V.