Antrag 05.06.2020: Zwischennutzung auf dem Bosch-Areal

Antrag als Pdf: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2020/06/Ribisl_Antrag_bosch_05_06_2020.pdf

Nachfrage am 14.08.2020: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2020/08/Boschmarkt_Anfrage.pdf

Der obenstehende Antrag wurde am Mittwoch, dem 17.06.2020, in nichtöffentlicher Sitzung im Grundstücksausschuss behandelt. Wie die Oberbürgermeisterin abschließend feststellte, hätte der Antrag allerdings auch öffentlich verhandelt werden können. Da ein positives Abstimmungsergebnis angesichts der demoralisierenden Wirkung durch die meines Erachtens sachfremd aus der Luft gegriffenen „massiven Bedenken“, die das Liegenschaftsamt wider besseren Wissens streute, nicht abzusehen war, verzichtete Ribisl auf eine Abstimmung und wird nun den behaupteten Sachverhalten und weiterhin ungeklärten Fragen nachgehen, auch durch schriftliche Nachfragen.

Hier mein Redekonzept, mit dem ich den Antrag am 17.06. vorstellte:

1. Nichtöffentlichkeit des Tagesordnungspunkts fraglich, da:

Bosch-Areal zu 100% Eigentum der Stadt bzw. der Stadtbau Gmbh

Keine Mieter (bis auf Conti-Parkplätze, siehe Conti-Schild)

Architekturwettbewerb für „urbanes Bauen“ läuft, das ist allgemein bekannt.

Mich würde interessieren, wann genau mit dem Abriss begonnen wird. (Schriftliche Antwort!)

2. Grundsätzliches

Bauliche Sicherheitsanforderungen:

Im 1. OG des Bosch-Areals fand über 30 Jahre hinweg ein gut besuchter Flohmarkt statt. Flohmarkt, das bedeutet eine hohe Brandlast und viele Leute. Der Flohmarkt stellte also höchste Anforderungen an das Baurecht, vergleichbar einer Versammlungsstätte.

Im EG befinden sich Verkaufsräume, die ebenfalls hohe Anforderungen an das Baurecht stellten. Brandschutztüren und Notausgänge sind überall vorhanden. Darüber hinaus können wohl sogar arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden, die jedoch bei den angestrebten Zwischennutzungen ohnehin keine Rolle spielen.

Es sollte also kein Problem darstellen, Zwischennutzungen zu ermöglichen, die weniger hohe Ansprüche an das Baurecht stellen. (Eine Umnutzung zur Obdachlosenunterkunft, wie in der Vergangenheit schon einmal angedacht, stellt hingegen noch höhere Ansprüche an die Baugenehmigung: Bei schlafenden Alten und Kindern gilt die allerhöchste Sicherheitskategorie. (Ein Argument, das in der Folge geflissentlich ignoriert wurde, in dem, nun wissentlich, so getan wurde, als wären die im Antrag angestrebten Nutzungen mit der Nutzung als Notunterkunft gleichzusetzen.)

Baurechtlich müsste eine Zwischennutzung ohne Nutzungsänderung möglich sein.

Die notwendigen Unterlagen der Baugenehmigung liegen beim Bauamt.

Prüfen kann das Planungsamt in Eigenverantwortung innerhalb einer Woche.

Höhere Sicherheitsvorkehrungen für die Stadt?

Im Vorfeld der Sitzung wurde seitens des Liegenschaftsamts die Behauptung aufgestellt, dass für die Nutzung einer Immobilie durch die Stadt höhere Sicherheitsanforderungen gelten würden.

Dazu sind drei Punkte klarzustellen:

  • Die Bayerische Bauordnung stellt an alle die gleichen Anforderungen. Sollte sich die Stadt zu einem höheren Grad der Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien verpflichtet haben, würde ich dies gerne schriftlich dargelegt bekommen.
  • Haftungsfragen können vertraglich in jede Richtung geregelt werden und auch vollständig auf den Nutzer übertragen werden.
  • Es ist also auch möglich, dass der Nutzer alle erforderlichen Genehmigungen selbst erbringt. Es folgt lediglich eine Bauabnahme.

Ich empfehle folgende Vorgehensweise, um das Bosch-Areal einer Zwischennutzung zuzuführen:

1. Alle beteiligten Fach-Stellen bilden einen runden Tisch und treffen sich zu einem Screening-Termin vor Ort. Wichtige Pflöcke können so schon an einem Nachmittag eingeschlagen werden. Die weitere Vorgehensweise der einzelnen Stellen wird so abgestimmt, dass alle auf Grundlage desselben Wissensstands zusammenarbeiten und ihren Part einbringen können. Monatelang im Umlauf befindliche Beschlussketten können so sinnvoll vermieden werden. Ein erstes Ergebnis innerhalb einer Woche scheint realistisch.

Beteiligte Fachstellen:

Bauordnungsamt

Ordnungsamt (Arbeitsschutz spielt keine Rolle, allenfalls Lärmemissionen, die die Anwohner stören könnten.)

2. Stadt lädt zu interessierende Akteure zu einer gemeinsamen Ortsbegehung ein und vermittelt die freien Flächen entsprechend der bestehenden Wünsche und Nutzungsanforderungen:

Soziale Initiativen, KISS, die in der Initiative „Haus für Engagement versammelten Vereine“, Bürgerverein Süd Ost, Binary Kitchen, Quartiersmanagement soziale Stadt, Kreativwirtschaft, Kunstvereine, usw.

3. Es werden Nutzungsverträge abgeschlossen, die bis einen Monat vor dem Abriss (Ende 2020 gültig sind).

4. Ende der Zwischennutzung: Wie und wo geht’s für wen weiter? Eine spannende Frage, die wichtige Impulse liefern kann.

F R A G E N K A T A L O G 08.2020:

November 2020:

Weitere Infos zum Thema:

Weitere Infos aus dem Malkampf: https://ribisl.org/hieronymus-bosch-markt-am-bahnuebergang-soziale-stadt-inner-suedosten-ohne-raum-fuers-buergerbeteiligungsbuero/

Soziale Stadt Innerer Südosten

vergl. Globaler Antrag der Links-Fraktion Bonn zum Thema Zwischennutzung

https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/18/1811487.pdf

Infos vom Bund zum Thema Zwischennutzung:

https://www.regensburg.de/rathaus/regensburg-plant-und-baut/soziale-stadt-innerer-suedosten

In der Schriftenreihe Werkstatt: Praxis veröffentlichen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) praxisorientierte Ergebnisse zu den Themen Raumordnung, Städtebau, Wohnungswesen und Bauwesen. Hier ein Reader:

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ministerien/BMVBS/WP/2008/heft57_DL.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Nachbarschaft:

Urbane Gebiete:

Auf dem Boschareal wird, wohl durch die Stadtbau GmbH, Wohnungsbau mit dem Bundesprogramm “urbane Gebiete” realisiert. “urbane Gebiete” das sind Orte, an denen nun eine Ausnahme vom Bundesbaugesetz gemacht werden kann um höher und dichter als bisher erlaubt bauen zu können. Es gelten neue Grenzwerte für Lärmemissionen aus der Umgebung. Wohnungsbau neben der (Auto-)bahn wird so möglich gemacht. Wohnen mit Lärm macht krank! https://www.forum-verlag.com/blog/urbanes-gebiet-beispiel