Planungsauschussvorlage vom 05.10.2021 zur Aufstellung des Bebauungplans Nr.287 Keilberg- Hollerweg im beschleunigten Verfahren: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2022/01/Hollerweg287KeilbergVO211813261-1.pdf
Niederschrift: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/03/Niederschrift_05_10_2021_Planungsausschuss.pdf
https://ribisl.org/wp-content/uploads/2022/01/Anfrage_Hollerweg_Archiv_Bildstelle_21_01_2022.pdf
Dieser besonders schwache B-Plan-Entwurf für ein städtisches Grundstück an der Grenze zum Landkreisqualifiziert sich vor allem dadurch, dass er sich Fertighausherstellern als einfaches Geschäftsmodell anbietet. Biotop und extreme Hanglage werden wie vieles andere ignoriert.

Der Hollerweg ist die Stadtgrenze zum Landkreis.

Aus der Beschlussvorlage “[…] Darüber hinaus wird durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Ebenfalls bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach §
50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Somit sind die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 b BauGB (Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) nach erster Einschätzung gegeben und das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB kann durchgeführt werden.[…]

Beschleunigtes Verfahren weil nicht gegeben… (Vgl. Vorlage)
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung //(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: // 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
a)die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b)die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c)umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
e)die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
f)die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
Anmerkunden:
zu a): Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft und biologische Vielfalt: 1980 sollte an der Stelle der Barackenbsiedlung (1937/38) ein Park entstehen, der mittlerweile ein Wäldchen ist. Die Biotopkartierung in der Vorlage ist falsch. Die Vorlage geht mit Fläche um, als handle es sich um bereits überbautes, versiegeltes Land oder einfach nur ein Feld ohne weite Bedeutung um so mit einem beschleunigten Verfahren Umweltprüfung und Ausgleichflächenregelungen umgehen zu können. In dem schwachen B-Plan wird ohne Not auf das Wäldchen gebaut statt aussen herum, was viele Vorteile hätte.
b) Glück gehabt: noch kein Schutzgebiet!
c) hmmm
zu e): Mit der Kanalerschließung wird es wegen der Hanglage eventuell schwierig..
zu f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, … Hierzu ist zu sagen, dass schon die Lage der geplanten Einfamilienhäuser auf dem Berg an der Stadtgrenze fragwürdig ist. Es wäre eine städtische Innenraumentwicklung zu präverieren. Der Bebauungsplan sollte also ein Mobilitätskonzept anbieten, wie z.B. ÖPNV Anbindung, Car Sharing und Lastenradsharing. Die Leute sollten nicht unbedingt zur Erbpacht in gleich großen Eigenheimen auf städtischem Grund wohnen. Besser wäre es wenn die Stadtbau oder eine Genossenschaft verschieden große Häuser und Wohnungen und gemeinschaftliche Wohnmodelle anbietet. So könnte Wohnraum Raum effizienter, solidarischer und gemeinschaftlicher genutzt werden und zudem Energie gespart. Der B-Plan Entwurf ignoriert das extrme Gefälle auf dem Gelände ebenso wie das Vor Wind schützende Wäldchen im Norden. Eine durchdachte Anordnung der Gebäude z.B. entlang der Höhenlinien wäre nicht nur ästhetisch und sozial ansprechender sonder würde auch zu einem beseren Mikroklima in der Bebauung beitragen. So ließe sich auch Energie sparen und besser Energie gewinnen.
Nun noch ein Wort zum Klimavorbehalt….
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