Hollerweg_Nr_287… es ging dann doch besser!

Ungeändert und einstimmig beschlossen – 20 Monate später hinfällig: Planungsauschussbeschluss vom 05.10.2021 zur Aufstellung des Bebauungplans Nr. 287 Keilberg- Hollerweg im beschleunigten Verfahren: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2022/01/Hollerweg287KeilbergVO211813261-1.pdf

Änderungsantrag der Grünen: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/07/Entwurf-Aenderungsantrag-Planungsausschuss-2.pdf

20.5.2023: Der B-Plan 287 wird neu aufgestellt und auf dem von der Stadt neu erworbenen Grundstück und auf das Territorium des von einem ehemaligen IZ-Vorstand vertretenen Fertighausherstellers ausgeweitet. Dieser hätte annehmbar im Laufe der weiteren Entwicklungen mit der Umsetzung des ersten B-Plan 287 – Verfahrens seine Bauweise und unzulängliche Siedlungsstruktur auf das städtische Terrain übertragen! (Wie es dazu kam, dass die Anwohner an das IZ verkauft haben und nicht an die Stadt, ist eine im Nachgang zu klärende Frage. Als Vorteil wird hierbei angesehen, dass die Stadtverwaltung nur noch mit einem Eigentümer verhandeln muss! Das ist verfehlte Bodenpolitik.) Bezüglich der Bauleitplanung läuft es nun 2023 mit dem neuen Aufstellungsbeschluss anders herum: Die Stadt legt als Mehrheitseigner beschlossene Grundsatzkriterien auch für das benachbarte kleinere Grundstück und die erwartbare weitere Besiedelung vor. (Die grundsätzlich beschlossene Vergabe städtischer Wohnungsbau- Grundstücke in Erbpacht wird allerdings von zwei Fraktionen im Stadtrat in Frage gestellt. „[…] 
Das städtebauliche Konzept wird als städtischer Eigenentwurf für das gesamte Bebauungsplangebiet erarbeitet. Außerdem ist eine Zusammenarbeit mit der Fakultät Architektur der OTH Regensburg für das Sommersemester 2023 geplant, die sich sowohl mit dem Thema „Hausgruppen – Bauherrengemeinschaften“ als auch mit nachhaltigem und zukunftsorientiertem Städtebau befasst. Grundlage der Entwürfe ist das Baulandmodell, welches 40 % der Geschossflächen als sozial geförderten Wohnungsbau vorschreibt. […]“ Hier der Austellungsbeschluss für den neuen Flächennutzungsplan: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/07/Flaechennutzungspuelan_aenderung_Hollerweg_VO_23_19980_61_Mai_20_2020.pdf Hier der erneute Aufstellungsbeschluss des B-Plans 287 – nun nicht mehr im beschleunigten Verfahren: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/07/Erneute_Aufst_B-Plan287_Keilberg_Hollerweg_VO_23_19979_61_Mai20_2023.pdf

Flächennutzungsplanänderung Beteiligung der Öffentlichkeit: Die Beteiligungsunterlagen können vom 10. Juli 2023 bis einschließlich 28. Juli 2023 im Stadtplanungsamt oder im Internet unter www.regensburg.de/beteiligung-am-verfahren eingesehen werden. Pressemitteilung der Stadt Regensburg: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/07/Hollerweg_Pressemitteilung_10_07_2023.pdf

Rückblick:

05.10.2021: Aufschlussreiche Niederschrift zu Ö3: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/03/Niederschrift_05_10_2021_Planungsausschuss.pdf

Es gab eine Zusage die Grundsatz-Kriterien aus dem Änderungsantrag der Grünen zu übernehmen:

Aus dem Protokoll:

“[…] Fr. Stadträtin Maria Simon entgegnet, der Beschluss solle lauten: „Der aufzustellende Bebauungsplan wird um Folgendes ergänzt:
Es wird ein städtebauliches Konzept vorerarbeitet. Das städtebauliche Konzept wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Folgende Eckpunkte sollen mitaufgenommen werden:
a) eine Minimierung der zu versiegelnden Flächen in Verbindung mit wassersensiblem Planen und Bauen (z. B. durch die Anordnung der Häuser, zentrale Parkierungsanlagen statt Einzelgaragen, etc.)
b) ein nachhaltiges Mobilitätskonzept,
c) die Maximierung de PV-Potenzials,
d) eine ökologische Bauweise sowie
e) ein nachhaltiges Wärme- und Energienetz.“ […]

” […] Hr. Stadtrat Suttner verweist, die Koalition habe sich bei der Ausgestaltung stadteigener Flächen auf folgende Kriterien geeinigt:

  1. Beauftragung der Stadtbau GmbH,
  2. Einbindung von Stiftungen oder öffentlich-rechtlicher Institutionen,
  3. Vergabe in Erbpacht (*Vgl. Erbpacht Grundsatzbeschluss 20_1_2020) und nach Konzeptausschreibung mit den Zielen eines sozialen und nachhaltigen Wohnungsbaus bei privaten Bauherren (**Vgl. Regensburger Baulandmodell vom 17.12.2019 – Novelliert um Bauverpflichtung am 28.07.2022) […]” “[…] Hr. Stadtrat Janele will wissen, ob die Grundstücke in Erbpacht vergeben werden. Gemäß der gültigen Beschlusslage solle nämlich bei städtischen Liegenschaften nur noch über Erbpacht agiert werden. Fr. Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer antwortet, davon sei auszugehen. […] Hr. Stadtrat Wolbergs prophezeit, eine Grundstücksüberlassung in Erbpacht finde keinen Zuspruch bei den Keilberger Bürgern*innen. Auf diesem Weg könnten niemals alle Flurstücke vergeben werden.[…]” – Nicht im Protokoll vermerkt sind Wolbergs Ausführungen dazu, dass an den Siedlungsbau in Keilberg keine städtebaulichen Ansprüche zu stellen seien.

*Regensburger Baulandmodell vom 17.12.2019, novelliert am 28.7.2022: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/07/Regensburger-Baulandmodell_novelliert_28_07_2022.pdf

**Zum Vergabe städtischer Grundstücke in Erbpacht gab es auf Antrag der Grünen, SPD, Freien Wähler und FDP am 20.01.2020 im Grundstücksausschuss eine Grundsatzentscheidung Antrag mit Begründung: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/07/Bodenpolitik_Regensburg_Erbpacht_Antrag_-VO_20_16_361_23.pdf Um den Punkt “3. Werterhaltende Grundstücksgeschäfte sind davon nicht betroffen” ergänzt – geändert und einstimmig beschlossen: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/07/Bodenpolitik_Regensburg_Erbpacht_Antrag_20_01_2020_Vorlage-VO_20_16361_23.pdf Niederschrift mit Diskussion : https://ribisl.org/wp-content/uploads/2023/07/Bodenpolitik_Regensburg_Erbpacht_Antrag_20_01_2020_Vorlage-VO_20_16361_23.pdf

Presse zur geplanten Vergabe der Bau-Parzellen am Hollerweg in Erbpacht 2021:

https://www.mittelbayerische.de/archiv/1/spd-setzt-in-keilberg-auf-erbpacht-11652008

Anmerkungen und Illustrationen zum Beschluss eines Fertighaus-Bau-Plans 2021:

Der beachtenswert fehlgeleitete, 2021 beschlossene und 2023 wieder verworfene, bzw. neu aufgestellte B-Plan für ein städtisches Grundstück an der Grenze zum Landkreis qualifizierte sich vor allem dadurch, dass er sich Fertighausherstellern* als einfaches Geschäftsmodell anbot. Biotop und extreme Hanglage werden wie vieles andere ignoriert.

Die angrenzenden Flächen sind im Eigentum einer Fertighausfirma, die sich hier von einem ehem. Vorstand des Immobilienzentrums vertreten lässt: https://www.ehrenreich-massivhaus.de/haeuser/einfamilienhaeuser

Vgl. 2022: https://max-erl.de/arbeiten/flut

2021: Erste Aufstellung des B-Plan Hollerweg_Nr_287 – unvorteilhafter für die Stadt und qualitativ schlechter geht es nicht! Hier die Planzeichnung der Stadtverwaltung:

2021: Die Bauplätze für die Fertigbauhütten sind von Anfang an eingezeichnet.

Der Hollerweg ist die Stadtgrenze zum Landkreis.

2021: Plakat zum Fertighausbauplan der Verwaltung von Niclas Schäfer, Praktikant des Fvfu-uüiUF.e.V. im Ribisl-Haus.

Aus dem ersten Aufstellungsbeschluss VO211813261 vom 05.10.2021 “[…] Darüber hinaus wird durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Ebenfalls bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach §
50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Somit sind die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 b BauGB (Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) nach erster Einschätzung gegeben und das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB kann durchgeführt werden.[…]

Beschleunigtes Verfahren weil nicht gegeben… (Vgl. Vorlage)

§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung //(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: // 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,

b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,

e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,

f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie.

Anmerkungen:

zu a) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft und biologische Vielfalt: 1980 sollte an der Stelle der Barackensiedlung (1937/38) ein Park entstehen, der mittlerweile ein Wäldchen ist. Die Biotopkartierung in der Vorlage ist falsch. Die Vorlage geht mit Fläche um, als handle es sich um bereits überbautes, versiegeltes Land oder einfach nur ein Feld ohne weite Bedeutung um so mit einem beschleunigten Verfahren Umweltprüfung und Ausgleichflächenregelungen umgehen zu können. In dem schwachen B-Plan wird ohne Not auf das Wäldchen gebaut statt außen herum, was viele Vorteile hätte.

b) Glück gehabt: noch kein Schutzgebiet!

c) hmmm

zu e) Mit der Kanalerschließung wird es wegen der Hanglage eventuell schwierig.

zu f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, … Hierzu ist zu sagen, dass schon die Lage der geplanten Einfamilienhäuser auf dem Berg an der Stadtgrenze fragwürdig ist. Es wäre eine städtische Innenraumentwicklung zu präferieren. Der Bebauungsplan sollte also ein Mobilitätskonzept anbieten, wie z.B. ÖPNV-Anbindung, Car-Sharing und Lastenrad-Sharing. Die Leute sollten nicht unbedingt zur Erbpacht in gleich großen Eigenheimen auf städtischem Grund wohnen. Besser wäre es, wenn die Stadtbau oder eine Genossenschaft verschieden große Häuser und Wohnungen und gemeinschaftliche Wohnmodelle anbietet. So könnte Wohnraum effizienter, solidarischer und gemeinschaftlicher genutzt und zudem Energie gespart werden. Der B-Plan Entwurf ignoriert das extreme Gefälle auf dem Gelände ebenso wie das vor Wind schützende Wäldchen im Norden. Eine durchdachte Anordnung der Gebäude z.B. entlang der Höhenlinien wäre nicht nur ästhetisch und sozial ansprechender, sondern würde auch zu einem beseren Mikroklima in der Bebauung beitragen. So ließe sich auch Energie sparen und besser Energie gewinnen.

Nun noch ein Wort zum Klimavorbehalt….

Pläne, Geschichten, Interviews…

Hollerweg Historisches zur Barackensiedlung -Fragmente:

Anfrage ans Archiv nach historischen Hintergrundinformationen: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2022/01/Anfrage_Hollerweg_Archiv_Bildstelle_21_01_2022.pdf

Fragmente zur Barackensiedlung auf dem Keilberg aus dem Stadtarchiv (hierzu gibt es mehr….) Städt_Archiv_Regensburg_Zentralregistratur1Nr:7011: 1936

z.B. Baracken und sozialer Wohnungsbau in der Nachkriegszeit: http://europabrunnendeckel.de/download/z_B_Baracken_soz_Wohnungsbau_Nachkriegszeit_Stadtarchiv_1590_225_Ausschusssitzungsprotokolle.pdf

Schankwirtschaft zur Höhenluft: http://europabrunnendeckel.de/download/Staedtarchiv_Zentralregistratur1_6667_Schankwirtschaft_Hoehenluft_Hollerweg.pdf

Interessante Einblicke zum Dorfgefüge und der Entwicklung der Sozialarbeit bieten die Berichte zu dem bei der Caritas angesiedelten Wiedereingliederungsprojekt für Obdachlose am Hollerweg, das als Pilotprojet vom Institut für Urbanistik – also vom Bund gefördert und evaluiert wurde und in der 70er Jahren auch der Berufseinstieg des Pädagogen Reinhard Kellner war… raussuchen!