Aufzeichnung der Stadtratssitzung (Ö 12 ganz am Schluss): https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/stadtrat/aufzeichnungen-der-stadtratssitzungen/oeffentliche-sitzung-des-ausschusses-fuer-stadtplanung-verkehr-und-wohnungsfragen-vom-15-11-2022
Presseberichterstattung:
Korrespondenz eines betroffenen Bürgers zur Nibelungenbrücke:
Hallo Herr Friedl,
nur ganz kurz, weil es so kurzfristig vor der Sitzung ist.
Ich hatte Anfang November bei Herrn Artinger wegen der in meinen Augen nicht vertretbaren Treppensperrungen an der Nibelungenbrücke angefragt.
Da kam zunächst keine Antwort. Er heute nach nochmaliger Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass das Thema auf Ihren Antrag heute in der Sitzung behandelt wird.
Vielleicht hilft es ja, wenn Sie dazu auch eine Meinung eines betroffenen Bürgers haben (siehe Schriftverkehr unten mit Gedanken zu der Problematik der Sperrung).
Schöne Grüße,
BÜRGER
>>> “Artinger, Ludwig” <Artinger.Ludwig@Regensburg.de> 15.11.2022 13:54 >>>
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre nachstehenden Schreiben.
Herr Bürgermeister Artinger hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die von Ihnen angesprochene Thematik wird der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen in seiner heutigen Sitzung ab 16.00 Uhr in seiner öffentlichen Sitzung im Sitzungssaal des Neuen Rathauses unter dem Tagesordnungspunkt 12 „Saisonale Treppensperrungen; Antrag von Herrn Stadtrat Friedl vom 22.10.2022“ behandeln.
Das zuständige Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement (Fuhramt) wird Ihnen anschließend direkt auf Ihre nachstehende Ausgangsmail vom 02.11.2022 antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
YYYMitarbeiter
Büro Bürgermeister Ludwig Artinger
Rathausplatz 1 | 93047 Regensburg
Telefon XXX
YYY
Von: Sascha Bandulik <Sascha.Bandulik@vkl.uni-regensburg.de>
Gesendet: Montag, 14. November 2022 12:31
An: Artinger, Ludwig <Artinger.Ludwig@Regensburg.de>
Betreff: Nachfrage zu Sperrung der Treppenaufgänge Nibelungenbrücke
Sehr geehrter Herr Artinger,
ich hatte Ihnen am 02.11.22 eine Nachricht bezüglich der Sperrung der Treppenaufgänge (siehe unten) geschickt.
Haben Sie dazu schon etwas in Erfahrung bringen können?
Möglicherweise sind Sie auch nicht der richtige Ansprechpartner dafür.
Falls dies der Fall ist, wäre ich Ihnen aber sehr dankbar, wenn Sie mich an die richtige Person für diese Angelegenheit weiter vermitteln könnten.
Ich habe inzwischen gesehen, dass auch an anderen Treppen solche Sperrungen eingerichtet wurden .
Das mag in einzelnen Fällen durchaus praktikabel sein (z.B. vor dem Museum der Bayerischen Geschichte, wo von 3 Treppen noch eine offen bleibt).
Generell wundert es mich aber, dass offenbar in Regensburg dem Autoverkehr Vorrang gegeben wird, während die Mobilität zu Fuß eingeschränkt wird.
Das widerspricht doch dem von der Stadt Regensburg unterstützten Umbau der Mobilität (siehe https://www.mobilitaetskonzept-grossraum-regensburg.de/).
Dort heißt es “Maßstab ist dabei ein Aufbrechen der bisherigen “Auto”-fokussierten Entwicklung zu einer gesamthaften Betrachtung der Mobilität und damit gleichberechtigten Betrachtung aller Verkehrsteilnehmer und Verkehrsarten.”
Man kann den Eindruck gewinnen, dass hier nur schöne Worte formuliert werden.
Hat denn die Stadt Regensburg in der Zeitung über die Treppensperrungen informiert?
Mit freundlichen Grüßen,
BÜRGER XXXX
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Sehr geehrter Herr Artinger,
ich hoffe, dass Sie der richtige Ansprechpartner für mein Anliegen sind.
Seit rund zwei Wochen sind die beiden Treppenaufgänge an der Nibelungenbrücke auf der Weichser Seite gesperrt.
Dort finden sich oben und unten jeweils Bauzäune mit der Mitteilung: “Kein Winterdienst! Gesperrt bei Schnee- und Eisglätte! Stadt Regensburg”
Ich kann diese Vorgehensweise nicht nachvollziehen:
1. Diese Treppen sind Schul- und Arbeitsweg für viele Menschen. Der alternative Weg über die Fahrradrampen ist nicht nur deutlich länger. Er birgt auch eine größere Unfallgefahr in sich, weil nun deutlich mehr Fußgänger sich die ohnehin schmale Rampe mit den Fahrradfahrern teilen müssen. Sowohl als Fahrradfahrer als auch als Fußgänger bin ich dort schon selbst schon als Erwachsener in unübersichtliche tendenziell gefährliche Situationen geraten. Für Kinder ist es sicher noch schwieriger.
2. In den letzten Tagen war kein Schnee und keine Eisgätte. Dennoch blieb die Sperrung bestehen.
3. Erstaunlicherweise bleibt die Treppe am alten Eisstadion geöffnet. Auch dort könnten die Fußgänger über die Straßenauffahrt ausweichen. Das ist in sich nicht schlüssig.
Ich denke, dass die Treppenaufgänge an der Nibelungenbrücke bei der Baugenehmigung der Brücke gezielt eingeplant worden sind. Es handelt sich eben nicht um schmückendes Beiwerk, sondern erfüllt dort eine Funktion, um den reibungslosen Verkehr von Fußgängern zu ermöglichen. Insbesondere Kindern sollte ein sicherer Schulweg ermöglicht werden. Soll die Konsequenz daraus sein, dass noch mehr Eltern auf das Auto umsteigen und der Stau auf der Nibelungenbrücke noch länger wird?
Ich bitte Sie daher eindringlich, die Sperrung der Treppenaufgänge an der Nibelungenbrücke aufzuheben. Mir ist bewusst, dass der Winterdienst (sofern dann wirklich Frost herrscht) Geld kostet.
Aber hier wird eindeutig an der falschen Stelle gespart.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürger XXXX
:……:…..-………
Sehr geehrte FuhramtxXxX,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Dann kann mal da wohl nichts dran ändern.
Vielleicht ist es auch nicht schlecht, wenn man weiter den Autoverkehr priorisiert.
Dann wird es bald eh keinen Frost mehr geben, so dass dann auf die Treppensperrungen verzichtet werden kann.
Ich würde eh einfach alle Fußwege sperren, dann spart man noch mehr Geld. Im Auto ist man ja sowieso viel sicherer unterwegs.
Ich kann die Information der Presse über die Sperrungen und die Beweggründe gern für Sie unternehmen, wenn Sie das wünschen.
Viele Grüße,
Bürgerxxx
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>>> “fuhramtXxxxx 20.11.2022 13:50 >>>
Sehr geehrter Herr Dr. Bandulik,
vielen Dank für Ihre Mails vom 02.11.2022 sowie 14.11.2022.
Gerne wird dazu nach Auswertung aller Arbeitsvorgänge mitgeteilt:
Grundsätzliches Ziel des Amtes für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement ist es stets, Wünsche und Anliegen der Bürger*innen unter gleichzeitiger Beachtung einer wirtschaftlicher Arbeitsweise im Rahmen der vorhandenen Personalresourcen bestmöglich zu erfüllen. Selbstverständlich wird dabei der Fokus auch auf Ökologie gelegt.
Mit den vorhandenen Personalkapazitäten ist es jedoch (weiterhin) nicht möglich, alle Treppenauf- und –abgänge in der Stadt Regensburg winterdienstlich zu behandeln. Generell wird eine Treppensperrung daher immer dort gewählt, wo sich in relativer Nähe alternative Möglichkeiten zum Auf- bzw. Abgang befinden. Selbstverständlich ist hier bekannt, dass dadurch im Einzelfall kleinere Umwege in Kauf genommen werden müssen.
Die Treppen in der Mitte der Nibelungenbrücke werden daher wie bisher nicht priorisiert winterdienstlich behandelt. In Vorjahren wurden die Treppenaufgänge in der Mitte der Nibelungenbrücke ebenfalls gesperrt, jedoch wurde lediglich ein Schild mit dem Vermerk „Kein Winterdienst – Betreten auf eigene Gefahr“ o.ä. angebracht. Die Sperrung ist daher nicht neu, lediglich die Sperrung mittels Bauzaun wurde heuer erstmals veranlasst. Hierzu wird ausgeführt: Um der Sicherungspflicht aus Art. 51 BayStrWG nachzukommen, muss nach hiesiger, neuerer Auffassung eine Sperrung erfolgen, das Anbringen eines Schildes alleine exkulpiert die Stadt Regensburg rechtlich betrachtet nicht aus der Haftung. Die genannte Maßnahme dient daher der verbindlichen Absicherung der Stadt Regensburg im Falle von Unfällen oder Haftungsfällen.
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Die Sperrung ist bereits zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem noch relativ warme Temperaturen herrschten. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass zur Aufstellung der Baken und Absperrungen die Zusammenarbeit mehrerer Ämter und innerhalb des Amts für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement das Zusammenwirken mehrerer Abteilungen notwendig ist. Eine kurzfristige Absprache ist nur unter sehr schweren Bedingungen möglich, da die Arbeiten und Einsätze dieser Ämter gerade in den Herbstwochen eng und weit im Voraus getaktet sind.
Eine einmal erfolgte Sperrung muss aus diesen Gründen auch über den gesamten Zeitraum, in dem Winterdienst geleistet wird (01.11. eines Jahres bis meist 31.03. des Folgejahres, je nach Witterung auch noch in einzelnen Wochen im April), bestehen bleiben. Ein wöchentliches oder gar tägliches Auf- und Abbauen von Sperrungen kann weder personell geleistet werden noch entspricht es einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Arbeitsweise.
Eine Veröffentlichung der Sperrung in den Medien ist nicht erfolgt.
Die Sperrungen in der Mitte der Nibelungenbrücke können daher aus oben genannten Gründen leider nicht aufgehoben werden.
Gerne nehmen wir Ihre Mails jedoch als Anregung, eventuell künftig über Sperrungen in der Zeitung zu informieren bzw. Arbeitsabläufe nach der Wintersaison 2022/2023 zu überprüfen und ggf. auch neu zu strukturieren, um im Winter 2023/2024 flexibler auf evtl. längere Herbstzeiten reagieren zu können.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Stadtreinigung und Winterdienst, Herr Premm, gerne unter Telefon 0941/507-2707 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
FuhramrXXxXx