Ergebniss vorweg: Brunnen wird überhauptgarnicht in Betrieb genommen – das klingt in der Beschlußvorlage nur so! Alle weiteren Fragen bleiben unbeantwortet.
Änderungsantrag und Fragenkatalog
Ehem. Bürgerstift St. Michael; Umbaumaßnahmen; hier: Umgestaltung Eingangsbereich; Aufwertung Innenhof; Ausgestaltung Garten für kindgerechte Nutzung – Maßnahmebeschluss…
Die BeschlussvorlageVO/21/17866/51 wird um folgenden Aspekt erweitert:
Die Möglichkeit den Brunnen im Innenhof um bespielbare Wasserflächen- oder Wasserspielmöglichkeiten zu ergänzen wird mit den zuständigen Fachstellen geprüft und findet Eingang in die Aufgabenstellung der Ausschreibung zur Ausführungsplanung.
Ich bitte darum diesen Aspekt zu berücksichtigen und gegebenenfalls in geeigneterer Form in den Beschluss zu übernehmen.
Begründung:
Der barocke Brunnen im Innenhof könnte so erweitert werden, dass sich als kindgerechte Extensionen Wasserspielflächen anschließen. Damit muß nicht unbedingt eine interaktive Wasserspielstraße gemeint sein, es könnte auch „lediglich“ eine Möglichkeit für Kinder sein, sich z.B. an heißen Sommertagen im Innenhof zu erfrischen oder z.B, rund um den Brunnen zu waten oder zu plantschen. Das bestehende Basin allein scheint dafür nicht geeignet. Die Sommermonate werden immer heißer. Um der sommerlichen Hitzeentwicklung im Innenhof weiter entgegenzuwirken bietet es sich an, die Möglichkeit zur Abkühlung und Erfrischung für Kinder zu schaffen. Wasserflächen üben naturgemäß eine Faszination vor allem auf Kinder aus und tragen zu einer beruhigenden Atmosphäre bei.
Es wäre wohl wünschenswert, wenn sich im Innenhof Denkmalpflege und kind- und jugendgerechte Gestaltung möglichst ergänzen und/oder auf eine konstruktive Weise „kommentieren“. Es sollte doch sichtbar werden, dass hier mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird. Dazu wäre es wohl notwendig, dass traditionell etwas konservativ eingestellte Amt für Denkmalpflege mit zeitgenössischer Fachkpompetenz konzeptuelle Unterstützung zur Seite zu stellen.