Sehr geehrte Frau LIEGENSCHAFTSAMT, wie ich bereits in meiner Anfrage geschrieben habe ist für den zukünftigen Quartierspark nicht das Gartenamt zuständig sondern das Liegenschaftsamt oder weil es sich beim Parken des LKW´s möglicherweise um eine Ordnungswidrigkeit handelt das Ordnungsamt. Da der Bereich noch nicht gewidmet ist, kann er z.B. auch vom benachbarten Jugendzentrum nicht betreten werden. Weiterhin ist unklar ist, ob mittlerweile belasteter Aushub beseitigt wurde oder nicht.Handelt es sich hier um eine illegale Deponie der Stadt Regensburg? Zuständig wären diesbezüglich das Liegenschaftsamt und das Umweltamt, bzw. die untere Naturschutzbehörde.
Können Sie das bitte so an die zuständigen Stellen weitergeben?
Ich freue mich auf das Antwortschreiben.
Mit freundlichen Grüßen Jakob Friedl
Am 20.02.2025 um 16:39 schrieb LIEGENSCHAFTSAMT:
Sehr geehrter Herr Friedl,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihre Anfrage an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
Das Gartenamt wird sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.