Mail an den Planungsreferenten: Mittwoch, 11. Oktober 2023 10:45
…Anlässlich des 30. Jubiläumssymposiums des Architekturkreises “Umbaukultur”, dessen feierliche Abschlussveranstaltung auf der PLK Raum (FAND), möchte ich auf ein äusserst komplexes und dabei noch zähes jedoch sehr interessantes Thema vorbereiten:
Wie kann es gelingen das städtische Areal des sog. „Interims-Quartier“ im Nord-Westen der PLK flexibel und modular zu entwickeln und dabei den historischen Gebäudebestand möglichst lang -möglicherweise immer- zu erhalten? Vorweg ein paar Eckdaten: Die bestehende Bausubstanz (Kubus, Halle, nebengebäude, Schleppdach) dürfte nach Aussagen der Oberbürgermeisterin 2019 mit ca. 240 TSD € eingepreist worden sein, eine Kostenübernahme bei der Altlastenbeseitigung ist bis 2032 möglich, Altlasten müssen dazu bis 2029 identifiziert werden.
Zwischennutzung und eine modulare und organische Entwicklung von kleinteiligem Gewerbe sind bereits in Teilen im ISEK, der Wettbewerbsaufgabe PLK und angrenzende Areale grundgelegt und konkret im städtebaulichen Entwurf von Bauchplan skizziert (*siehe unten), aus dem jedoch kein weiterer Plaungsauftrag resultierte. Bei der Aufstellung des B-Plan 277 blieben solche Entwicklungslinien jedoch leider unberücksichtigt und der notwendige Diskurs darum bedauerlicherweise ausgeklammert. Umso schwerer wird es nun das Beste aus der Situation zu machen.
Eine flexible modulare Entwicklung des für Gewerbe vorgesehenen Geländes unter Berücksichtigung des zwischengenutzten Gebäudebestands hinzu maximaler Nutzungsvielfalt wäre meiner Meinung nach jedoch die bestmögliche Option für das Areal. Um Entwicklungspotenziale im Rahmen zukünftiger Bautätigkeiten differenzierter abbilden zu können wird es notwendig den bereits bestehenden Bebauungsplan 277 auf dem Gelände über Ausnahmeregelungen anzupassen oder zu ändern. Negative Auswirkungen auf laufende Bautätigkeiten am benachbarten Wohnquartier können hierbei vermieden werden.
Vielen an Stadtentwicklung und Kultur interessierten Akteueren schwebt für das momentan noch mit knappen Zeithorizont zwischengenutzte Gelände die Etablierung einer maximalen Nutzungsvielfalt entlang vorhandener Bausubstanz vor, die in dieser besonderen Umgebung durch einen Gewerbebau ergänzt werden kann: Entlang der Hauptradroute an der Bahnlinie mit Grünband und Spielangeboten, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Sportpark-Ost, dem Nahversorger mit Quartiersgarage, dem Wohnquartier mit Ladenflächen und Park, vor der Halle mit dem Grünzug auf dem Gelände des ehemaligen Schießplatzes (gute Ideen der TU-Studenten für eine Nutzung der Gegebenheiten!) und dem erhaltenswerten städtischen Grünstreifen beim Kubus neben der Gemeinschaftsunterkunft auf Privatgrund.
Das städtische Areal im Norden des zukünftigen Innovationsquartiers auf der ehemaligen PLK ist einer der mittlerweile sehr wenigen Orte im Stadtgebiet, an dem sich eine lebendige Nachbarschafts- Kultur- und Künstlerszene wachsen kann. Der unwiederbringliche Gebäudebestand bietet hierfür als letzter verbliebener historischer Ankerpunkt im Stadtosten hohes Identifikations- und Transformationspotenzial. Best Practice Beispiele aus zahllosen Städten zeigen wie wichtig, unverwechselbar, einzigartig und erfolgreich solche organisch gewachsenen Begegnungsareale sind. Ich verweise hier auch auf den Regensburg Plan 2040, z.B. S.102: “[…] Historisches Erbe achten und bewahren
Regensburg verfügt über ein weltweit einzigartiges kulturelles Erbe und sieht sich daher dem Erhalt, der Pflege sowie der Vermittlung dieser reichen geschichtlichen Zeugnisse verpflichtet. Neben dem zentral gelegenen Welterbeareal sollen auch die Kerne der anderen Stadtteile in ihrer historischen Authentizität bewahrt werden. Daher sollen städtische wie auch private Bauvorhaben, die die gewachsenen historischen Stadtstrukturen gefährden, vermieden werden. […]”
Abgesehen des kulturellen Wertes kann das Filetgrundstück im Süden des Quartiers ein vielfältiger “Marktplatz” sein und als Einstieg in den Gewerbering entlang der Bahngleise und der Osttangente Impulse für weitere Entwicklungen geben.
Angesichts der enormen finanziellen Herausforderungen, vor die uns die Realisierung der wichtigen Infrastruktur des ersten zentralen Bauabschnitts des Innovationsquartiers stellt, sollten wir nicht aus den Augen verlieren, welche Rahmenbedingen für eine optimale Entwicklung der Ränder wichtig werden. Auf dem städtischen Teil der zukünftigen Gewerbegebiete könnten im Sinne der Wirtschaftsförderung durch Nutzungsvielfalt Synergieeffekte und wichtige Anreize für eine Qualifizierung der angrenzenden viel größeren Gewerbeflächen geschaffen werden. Hierbei erscheint es mir wichtig, dass auf den angrenzenden Flächen des IZ, wie vorgesehen, hohe Gebäude Handwerkerhöfe mit kleinteiligem Gewerbe ausbilden. Hier im Gewerbegebiet sollten dann im Rahmen der Aufstellung des B-Plan 277-II keine Ausnahmen für “Lärmschutz-Beherbergung” z.B. in Form von Werkswohnungen gestattet werden, wie sie dem IZ bekanntlich vorschweben. Es ist zu befürchten, dass die unvorteilhaften bis unzulässigen Bedingungen für eine solche “Wohn”bebauung zu einem Wohnghetto führt. Diesen Ball können Sie an das Bauordnungsamt weiterspielen.
Um die Belange der städtischen Finanzen nicht außer Acht lassen: Eine gute Stadtgestaltung mit einer Verknüpfung von wachsenden Kultur-und Freiräumen im Stadtgebiet mit Möglichkeiten für kulturelles Engagement kann den Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken und letztendlich auch präventiv dazu beitragen Geld zu sparen. Größere monotone Gewerbegebiete mit etwas Grün im Innenhof sollten meiner Meinung nach woanders realisiert werden und nicht auf diesem städtebaulich zu wertvollen Areal.
Wir sind uns alle einig, dass Raum für die Ansiedlung von kleinteiligem Gewerbe im Stadtgebiet freigehalten werden muss. Ich hoffe auch im Stadtrat eine langanhaltende Debatte darüber anregen zu können, wie uns dies am besten gelingen kann.
Antwort des Planungsreferenten 27.10.2023:
Sehr geehrter Herr Friedl,
vielen Dank für Ihre Mail und die Informationen zur Prinz-Leopold-Kaserne und der dort ansässigen Zwischennutzung.
Die Gebäudeabbrüche in der PLK werden bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Hiervon ausgenommen sind die drei von Ihnen angesprochenen Gebäude der soziokulturellen Zwischennutzung (sog. Gebäude 14, 15 und 16). Hierzu hat man sich mit der BImA auf eine Verlängerung der Abbruchverpflichtung einigen können, damit die Zwischennutzung vorerst weiterlaufen kann.
Der Bebauungsplan 277 „Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne / Teilfläche Pionier-Kaserne“ ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Nun ist es unsere Aufgabe in der Verwaltung, die Umsetzung des Bebauungsplans zu verfolgen.
Ihre Ansätze zur Entwicklung des Areals habe ich mit großem Interesse gelesen und kann durchaus verstehen, dass Ihnen die laufende Zwischennutzung sehr am Herzen liegt. Allerdings bitte ich Sie um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen diesbezüglich heute keine konkreten Zusagen machen kann. Die in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse, der geschlossene Kaufvertrag mit der BImA sowie der rechtskräftige Bebauungsplan sind unsere Arbeitsgrundlage.
Trotzdem nehme ich Ihre Anregungen gerne auf. Sicherlich ist es eine Herausforderung, die von Ihnen genannten Themen Stadtgestaltung, Raum für kleinteiliges Gewerbe, Raum für kulturelle (Zwischen-)Nutzungen sowie die städtische Haushaltslage miteinander zu verbinden. Ihrem Wunsch nach einer Debatte dieser Themenfelder stehen wir auch künftig aufgeschlossen gegenüber.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Plajer
Positionspapiere Architekturkreis 08.02.2024: https://www.architekturkreis.de/aktuelles/vortrag-aufermann-witt-3jbly-a48k9-h7mht-pmbee
Zur Auflockerung übermittle ich ein Video aus dem Sommer 2020:
“PLK 1h20m Radrundfahrt”