Sondergebiet Hafen

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#Planstraßen_LKW_Trassen

Antrag:

Anfrage 31.07.2024

…Grünstreifen fehlt…:

…mit Radweg!

Aktion:

Protest:

Antrag:

Hafen mit Allem!

Die Beschlussvorlagen: LESEN !!!!

Gute Nachricht: Beide Beschlüsse wurden von der Tagesordnung genommen und werden nach der Sommerpause am Dienstag 17.09.2024 erneut beraten. Nutzen wir die Zeit um das Dauerthema Hafen zu bearbeiten. Geplant ist auch ein Fest: “Nicht im Hafen!”

*Ö4: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Westhafen/Ölhafen – Sachstand – Erweiterung des Geltungsbereiches – Erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB // Vorlage – VO/24/21206/61: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2024/07/Flaechennutzungsplan_79Ae_Juli_2024_VO_24_21206.pdf

**Ö5: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 274, Westhafen/Ölhafen – Sachstand – Erweiterung des Geltungsbereiches – Erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB // Vorlage – VO/24/21203/61 http://europabrunnendeckel.de/download16.07 /Aufst_Bpl_274_2024_VO242120361.pdf

Unter Tagesordnungspunkt Ö3 wird erneut über die 73. Änderung des Flächennutzungsplans über die Erweiterung des Umgriffs des Sondergebiets Hafen erneut beraten.

Unter Ö4 wird der erneute Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 274 behandelt: Das seit 2019 in Aufstellung befindliche Sondergebiet Hafen soll vergrößert und in verschiedenen Varianten dauerhaft festgeschrieben werden.

Chance oder Misere? Was bedeutet das für die Anwohner*innen und die Handwerksbetriebe und alle die nicht Hafen sind, es nun aber sein müssen? Welche Rechte bekommt der Hafen im Stadtgebiet und welche Möglichkeiten hat die Stadt?

Hafen mit allem?

Mit oder ohne Container, Containerstapel, Lärm, LKW-Ausfahrt ins Stadtgebiet, Schiene, Trimodalitätsattrappe, Donau, Lärmkontingenten für Handwerker, öffentlichem Durchgangsverkehr, Regensburger*innen, Zugang zur Donau, Bäumen, Strand, Fahrradwegen, Biotopverbund, Gewerbe, Marina, Stadtlagerhaus, Handwerk, Kreativität, Wohnen, Garten, Ausgleichsflächen, Freizeit, Erholung, Rennboote, Puffs, Bier, Schrott, Bands, Müll, Industrie und Euch.

Was ist nun alles Hafen?

Kann die Stadt ihre Entwicklungsinteressen im B-Planverfahren durchsetzen oder begibt sie sich auf´s Glatteis? Wem nützen die Sondergebiete im 2024 neu aufzustellenden B-Plan für den Bayernhafen und Umgebung? Warum heißt Wohnen nun urbanes Gebiet, wenn sich nichts verändert hat ausser dass der Hafen durch LKW-Schwerlastverkehr und Containerstapeln länger lauter geworden ist? (Sondergebiete siehe S. 6 und 7 der Vorlage).

Trimodalitätsattrappe mit stadteinwärts laufenden Rangier-Gleisen.

Die neuerlich weiter steigenden Lärmemessionen des Hafens werden in einem möglichst großen Puffergebiet zusammengefasst und verrechnet. Den Handwerksbetrieben werden auf eigenem Grund schon jetzt nur noch lächerlich kleine Lärmkontingente zugebilligt. In den vergangenen Jahren wurden Baugenehmigungen für kleine Ateliers und Werkstätten ewig verzögert, während das Stapeln von Containern auf der vom Hafen illegal aufgefüllten grünen Wiese hinter dem Rübenhof seitens genehmigt werden sollte, dann aber an privaten Wegerechten scheiterte. Wegerechte für Hafen-LKW`s und Zwangsenteignungen sind nun Verhandlungsmasse und könnten mit der Festsetzung des Sondergebiets Hafen auch durchgesetzt werden. Hoffentlich werden andere Festsetzungen getroffen!

Wohnen und Arbeiten das klingt gut und wäre in den ehemaligen Mischgebieten auch gut umsetzbar, der neuerdings dauerlärmde Hafens ist allerdings ein weit um sich greifendes schützenswertes Gut. (vgl. Schallschutz S. 7 “[…] An einigen Immissionsorten innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes werden die Immissionsrichtwerte bereits im Bestand überschritten, wodurch die Bildung von Zwischenwerten gemäß Nr. 6.7 TA Lärm erforderlich sein wird. Diese Zwischenwerte sollen der Emissionskontingentierung im Bebauungsplan zugrunde
gelegt werden.[…]
” Laut Aussage der Nachbarn strengt sich der Hafen anscheinend gerade an besonders laut zu sein. Der Bayernhafen sollte Geschäftsmodell Schiene-LKW-Container deshalb wieder auf ein veträgliches Maß zurückfahren.

Ein zunehmend lauter werdender Container-Hafenbetrieb wird gegenüber Wohnen, Handwerk, Gewerbe, und allen anderen Nutzungen in Abstufungen bevorrechtigt. Vgl. “[…] Da dem Trennungsgrundsatz, wegen der beengten räumlichen Verhältnisse, und unter Berücksichtigung des gleichfalls sehr gewichtigen Grundsatzes des Flächensparens gemäß § 1a Abs. 2 BauGB nicht uneingeschränkt gefolgt werden kann, soll dieser Nachteil durch eine Hierarchisierung etwaiger zukünftiger Entwicklungen – hinsichtlich der Störwirkung vergleichbar zu der durch den Gesetzgeber vorgenommenen Unterscheidung zwischen einem Gewerbegebiet und dem Industriegebiet – vornehmlich durch Festsetzung von unterschiedlichen Sonstigen Sondergebieten (SO) mit der übergeordneten Zweckbestimmung Hafengebiet ausgeglichen werden. […]” … Mischgebiet wird erst zum Gewerbegebiet und dann zum Sondergebiet Westhafen. Die Gebiete zwischen alter Straubingerstr. und Auweg aufgrund eines alten ungenutzten Gleises zum “Urbanen Binnenhafen”. Urban, das bedeutet hier, dass Lärmbelastung auch nach Feierabend weitergeht – Emmitent ist hier allerdings nur der hunderte Meter entfernt liegende LKW-Containerumschlagplatz Bayern-Hafen! Wohnen mit Gewerbe wird zu Gewerbe mit Wohnen und dann zu einem Urbanen Gebiet um den gestiegen Lärmpegel des Hafens zu Tag und Nachtzeiten zu legalisieren!

Verhandlungsmasse Lärm: Jetzt voll auf Lärmgrenzenüberschreitung setzen, damit die Emissionswerte des Containerknallens für immer festgesetzt werden können! LKW-Schiene-Container Lärmwand beim Stadtlagerhaus. Das Hafenbecken spielt nur noch eine Rolle als zu umfahrendes Hinderniss. Der Containerumschlag LKW-Schiene kann an anderer Stelle besser stattfinden.

Trimodalitätsattrappe

Die Trimodalität des Bayernhafens (Wasser, Schiene, Straße) erscheint als als besonderes und schützenswertes Nachhaltigkeitsziel nur vorgeschoben zu sein – Schiffe spielen im Westhafen ganz offensichtlich eine untergeordnete Rolle. Container auf LKWs verladen und stapeln geht an anderer Stelle verträglicher! … und besser, denn die Züge müssen vom Westhafen weit ins Stadtgebiet rangieren um die Seite zu wechseln.

Einfahrt neues Terminal im Westhafen. Hafenbecken wie immer leer.

Noch nie war der Hafen so laut, so hell und so belastend für seine Umgebung – zu Lasten der Nachbarn und der von der Lärmkontingentierung betroffenen Handwerksbetriebe, zu Lasten der Umwelt, zu Lasten der Stadt. Noch nie hat der Hafen so viele Container gelagert und von der Schiene auf LKWs verladen. Noch nie hat der Bayern-Hafen so große Gebiete abgesperrt – keine Durchfahrt für Radler – kein Zugang zur Donau. Noch nie hat der Hafen so wenig mit der Donau zu tun gehabt! Noch nie hat der Bayernhafen so viele Biotope zerstört. Noch nie hat der Hafen so viele Grundstücke besessen. Noch nie hat der Bayernhafen so viele Fördergelder erhalten. Die Stadtveraltung, das Planungsamt, das Bauordnungsamt, das Umweltamt etc. konnten oder wollten die Interessen der Stadt und der Allgemeinheit gegen den rücksichtslos agierenden Bayernhafen nicht durchsetzen. Dieser konnte sich hingegen häppchenweise breit und laut machen – mitten in der Stadt. Ein Zustand, der nun mit einem Bebauungsplan legalisiert, für immer festgeschrieben und ausgeweitet werden soll.

Containerachse mit Hafenbecken als Relevanzattrappe und Hinderniss.

Eine bessere Zukunft für die Stadtentwicklung der kommenden 100 Jahre: Urbanes Gebiet am Hafenbecken statt LKW-Hafen in Mischgebieten!

Es ist unschwer erkennbar, dass die Trimodalität (Wasser-Schiene_Straße) im Westhafen lediglich eine vorgeschützte Attrappe für den Bayernhafen ist, um an dieser Stelle die Ausweitung des Industrielärms und Verkehrs durch LKW-Schiene-Container Verladung und Zwischenlagerung zu begründen und auf benachbarte Gebiete abzuwälzen, die nun als Pufferzonne und zur Erreichung eines verträglichen Durchschnittswertes auch Hafen sein sollen. Leider wurden dem Hafen seit der ersten Aufstellung des B-Plans 273 (2019) mit dem neuen Terminal nun weitere Lärmquellen vom Bauordnungsamt geprüft und dem Planungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Die dardurch weiter gestiegenen Lärmemissionen des Bayern-Hafens müssen nun (2024) im neu aufzustellen Bplan 274 zu Lasten der benachbarten Gebieten (die nicht lauter geworden sind) neu verrechnet werden.

Die derzeitige Nutzung des Westhafens durch den Bayernhafen hat kaum etwas mit dem Hafenbecken zu tun, das allerdings als Begründung für den ungeeigneten Standort herhält und Erschließungsmaßnahmen durch neue Straßen und Gleise notwendig machen soll. Die weit ins Stadtgebiet reichenden Rangiergleise des Bayernhafens dienen vor allem der Verladung von Containern auf LKW`s und umgekehrt – das Hafenbecken spielt hierbei keine Rolle mehr und ist nur ein umständlich umfahrbares Hinderniss.

Die Stadt sollte sich diese Farce beenden! LKW-Schiene Verladung kann in Zukunft an anderen Stellen stattfinden. Der Umschlag von Containern sollte im Westhafen auf das tatsächliche Maß der trimodalen Nutzung reduziert werden. Die Verkehrszahlen Schiff, LKW, Schiene sollen veröffentlicht, verglichen und in Relation gebracht werden. Der Containerumschlag soll wieder auf ein veträgliches Maß reduziert werden.

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bald auch auf den Seiten der Stadt:

[…] 6. Die Öffentlichkeit ist erneut über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen
sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen.
Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. […]

Informiert Euch! Beteiligt Euch! Stellt Fragen und macht Einwendungen! Wendet Euch an die Stadträt*innen, die Verwaltung und die Presse oder lasst Euch etwas einfallen.

Stadtberatung im Ribisl-Haus: Montags 18-20 Uhr

Wo sind die Einwendungen von 2019?

Die Einwendungen zur 1. Aufstellung des B-Plans 274 und dem ersten Anlauf zur 73. Änderung des Flächennutzungsplans am 22.01.2019 dem Stadtrat noch nicht zur Kenntnis gebracht und veröffentlicht worden! Ebenso nicht die Einwendungen zu den beendeten B-Planverfahren 147 (2012) und 147-1 (2013). Sicher ist nur: Zur Öffentlichkeitsbeteiligungsveranstaltung kamen 2019 viel mehr Leute als erwartet. Hauptthemen und Konfliktpunkte sind auf der 1. Seite des Sachverhalts im Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 273 Vorlage 2024 in Stichpunkten zusammengefasst. Der Vorlage ist ausserdem zu entnehmen: “[…] Aber auch die Abstimmung von gemeinsamen Zielen zwischen Vorhabenträger und Stadt war zeitweise schwierig, kontrovers und nicht immer mit einem Konsens bzw. Ergebnis verbunden. […] Austauschformate und Bearbeitungen für eine längere Zeit (mehr als ein Jahr, Spätsommer 2022 bis Anfang 2024) zum Erliegen kamen und nicht zielgerichtet weitergeführt wurden […]

Genehmigungspraxis vs Veränderungssperre:

Die Veränderungssperre ist ein weiteres Instrument der Bauleitplanung. Mit dem Erlass einer Veränderungssperre kann die Gemeinde während des Zeitraums der Aufstellung eines Bebauungsplans die Errichtung von baulichen Anlagen, die den Vorgaben des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen würden, verhindern. Infos: https://www.juracademy.de/baurecht-bayern/sicherung-bauleitplanung.html

Während der Bayernhafen sich im B-Plan-Plangebiet ausbreitete blieb die Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren untätig und sicherte sich entgegen der eigenen Beschlusslage keine Grundstücke und Radwegerechte und erteilte zweifelhafte Baugenehmigungen.

Abseits der Trimodalitätsattrappe ist der Schiene-LKW-Containerumschlag des Bayernhafens im regensburger Stadtgebiet ist in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut worden. (Im Sinne einer verträglichen Stadtentwicklung sollte das LKW-SChiene_Container Business in diesem Ausmaß jedoch besser an ander Stelle stattfinden.) Es erscheint absurd den Grenzwertüberschreitenden und während der laufenden Aufstellung u.a. des B-Plans 274 (zwischen 2019 und 2024) durch entsprechende Baugenehmigungen abermals gestiegenen Lärmpegel des Bayernhafens schon jetzt mit restriktiven Kontingenten auf die umliegenden Gebiete abzuwälzen. Schnelle Genehmigungen zum Bauen bekam während des laufenden B-Plan Verfahrens nur der Hafen und das in groß. Mit dem bisherigen Verwaltungshandeln, bzw. der Genehmigungspraxis der Stadtverwaltung wurden die Entwicklungsmöglichkeiten der an den Bayernhafen angrenzenden Gebiete in den vergangenen Jahren seit 2012 massiv eingeschränkt. Die Stadt sollte in Zukunft vielmehr darauf achten dass sich der Bayernhafen wieder an die Grenzwerte hält und während laufender B-Plan Verfahren keine weiteren lärmenden Anlagen erichtet, keine Radwege und Grünkorridore verbaut, oder Flächen illegal auffüllt. Der Bayernhafen hat sich im Westhafen in die verkehrte Richtung entwickelt. Es ist skandalös, dass die Stadt Genehmigungen für die neuen Lärmanlagen und Bauten erteilt hat, anstatt diese kritisch zu prüfen und zu verhindern. Es ist zudem enttäuschend, dass sich nur der Staatsbetrieb Bayernhafen Grundstücke sichert, nicht jedoch die Stadt, obwohl z.B. das Sichern von Grundstücken für einen Grünkorridor seit 2012 Beschlusslage ist. Im Sinne einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung sollte der Hafenbetrieb zu einer dem Standort angemessenen Nutzung zurückgebaut und nicht auf umliegende Wohn-, Misch, und Gewerbegebiete ausgedehnt werden.

Fragen und Antworten der Verwaltung zum ersten Aufstellungsbeschluss (2019) zum Bplan 274 vom 20.22.2020:

Ab dieser Stelle werden laufend weitere Informationen eingestellt:…..Scrolle nach unten…..

Regensburger Sitzungsdienst:

Sitzungskalender: Dienstag, den 16.07.24:
https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/regensburger-sitzungsdienst/sitzungskalender

Sitzungen 6 Wochen lang zum Nachhören: https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/stadtrat/aufzeichnungen-der-stadtratssitzungen

Textrecherche:Hafen“ https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/regensburger-sitzungsdienst/textrecherche

Geoportportal der Stadt mit in Aufstellung befindlichen , untergegangenen, einverleibten und festgesetzten Bebauungsplänen:

Bpl- 147_1 Gewerbe und Grünkorridor wurde 2019 mit dem ersten Aufstellungsbeschluss von Bpl-274 Sondergebiet Hafen einverleibt. Bis 2024 wurden die Ziele des B-Plan 147-1 jedoch nur liegengelassen (und vernachlässigt) der Bpl-147-1 jedoch nicht aufgehoben. Foto Stand 20.7.2024

#Bpl274_erster_Aufstellungsbeschluss 2019:

Erster Aufstellungsbeschluss B-Plan 274 am 22.01.2019 mit Aufhebung Bpl 147 (Planstraße) und ohne Aufhebung Bpln 147-1 (Gewerbegebiet mit Grünkorridor) https://ribisl.org/wp-content/uploads/2024/07/AufstBpl274_22_01_2019_-VO181505361.pdf

2019: Beschluss zur 73.Änderung des Flächennutzungsplans-die Erste

2024 dann: Beschluss zur 73. Änderung des FlnPl -die Zweite.

Rahmenplanung Innerer Osten 2010:

Rahmenplanung Innerer Osten 2010: https://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/planungs-u-baureferat/stadtplanungsamt/projekte-und-konzepte/rahmenplanung-innerer-osten/chronologie-rahmenplanung-innerer-osten Link: http://europabrunnendeckel.de/download/Rahmenplanung_InnerOsten/Rahmenplanung_InnererOsten_2010.pdf

Fragenkatalog und Inhalte der Rahmenplanung zu Fahrradweg und Grünkorridor: http://europabrunnendeckel.de/download/Ruebenhof_Oekoflaechen_Radroute16_Fragen_Ribisl_23012022.pdf

Ziele u.A.: öffentliche Freiflächen, Naherholung im Gebiet, räumliche Vernetzung von Grünstrukturen, Verknüpfung von Fuß- und Radwegen, Anbindung ins Stadtzentrum

2012 und 2013: B-Plan 147 und 147-1

B-Plan 147-1 “südl. des Auwegs und nördl. der alten Straubingerstr.”:

AufstBpl147 am 25-09-2012: https://ribisl.org/vo_12_7461_61aufstbpl147suedl_auw_noerdl_str_2012/

“[…] Fuß- und Radwegenetz und Grünentwicklung
Das Hafengelände und die ausgedehnten Betriebsanlagen rund um die Zuckerfabrik bilden immer noch eine große Barriere im innerstädtischen Fuß- und Radwegenetz. Deshalb wurde
bereits bei der Überplanung des Kerngeländes der Zuckerfabrik und bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für den ehemaligen „nördlichen Rübenhof“ (siehe Vorlage Nr. VO/12/7452/61). eine Trasse für eine durchgehende Wegeverbindung mit Grünzug entlang der Bahnanlagen gesichert. Dies soll mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss in Richtung Norden weiter geführt werden. Langfristiges Ziel ist dabei, quer durch den Hafen eine gesicherte Wegeverbindung nach Norden zur und über die Donau und nach Süden in Richtung Bahnhof bzw. zu Freiflächen südlich der Bahnanlagen zu schaffen.[…]”
Leider wurde der Grünstreifen bis heute nicht entwickelt sondern abgeholzt. Leider hat sich hier nur der Bayernhafen Flächen im Süden gesichert und illegal aufgeschüttet (in der Hoffnung auch hier Container stapeln zu dürfen!) Leider durfte der Bayernhafen seine Container in den Grünkorridor stellen und im Norden zwischenzeitlich sogar noch ein Gebäude errichten. Die Ziele des Bplans 147 wurden 2019 in den Bplan 274 Sondergebiet Hafen übernommen und die Ziele des Bpln 141-1 (Grünkorridor) von der Stadt zwischenzeitlich nicht weiterverfolgt.

Trennung von Bpl 147 (Planstraße) und B-Plan 147-1 Gewerbefläche mit Grünkorridor im Jahr 2013: https://ribisl.org/aufst_bpl147_1_am03_12_2013-3/

2013:

Alle Routen zum Auweg bis auf eine…. und die wurde bereits 2010 in der Rahmenplanung Innerer Osten für nutzlos befunden und entsprechend auch im B-Plan 147-1 verworfen. Ohne Realisierungsmöglichkeit für eine LKW-Trasse beschäftigte sich die Stadtverwaltung offenbar zwischenzeitlich auch nicht mit der Sicherung und Entwicklung des 20m vom Bahndamm abgerückten Grünkorridors .

Planstraßen_LKW_Trassen: Versuche 2012-2024

Die Planstraßen zwischen Straubingerstr. und Auweg für die über 1000 LKWs/Tag werden im erneut aufzustellenden BPlan 274 – Verfahren hoffentlich endgültig beerdigt !

[…] Des Weiteren ist seitens der Deutschen Bahn die Elektrifizierung der Bahntrasse Marktredwitz-Regensburg (EMR) geplant. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob eine Verlegung der Wiener Straße im Bereich der Unterführung des Bahndamms zielführend ist.[…]” Das wäre eine Lösung könnte jedoch aufgrund der Grundstücksverhältnisse schwierig werden.

Der Beschluss zu 147 und 147-1 schließt sich 2013 der Einschätzung des Rahmenplans Innerer Osten 2010 an und der 2024 erneut aufgestellte Bplan 274 Hafen integriert diese Inhalte, rät also eine LKW Straße an den Bahngleisen ab : “[,,,] Alternative 3.2: Verbindungsstraße entlang des Knotens nördlicher Rübenhof, entlang der Alten Straubinger Straße und dann entlang der Bahngleise: Der Verkehr wird über die Erschließungsstraße Nördlicher Rübenhof, dann über die Alte Straubinger Straße und anschließend am Bahndamm entlang bis zum Auweg geführt. Die Trasse schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten der Gewerbebetriebe westlich der Bahnlinie ebenfalls ein. Hinzu kommt, dass die Trassenführung für Ortsunkundige schwer nachvollziehbar ist und Umwege bedeutet, so dass dadurch die Konflikte noch verschärft werden. Es ist somit eine geringe Akzeptanz zu erwarten. Darüber hinaus sind neue Veränderungen an der Planung des Knotenpunktes Planstraße (Bebauungsplan Nr. 143) Straubinger Straße – Alte Straubinger Straße sowie ein Ausbau der Alten Straubinger Straße nötig, um das Abbiegen des Schwerlastverkehrs zu ermöglichen, was einen zusätzlichen Flächenverlust für das Grundstück des Nördlichen Rübenhofes und das dort geplante Nahversorgungszentrum bedeuten würde. Zusätzlich müssen mehrere Flächen für die Straßentrasse erworben werden und die Variante hat dadurch einen hohen baulichen und finanziellen Aufwand zur Folge.
Fazit:
Außer der Tatsache, dass der Hafenverkehr von den bestehenden Wohngebäuden in der Prinz-Ludwig-Straße getrennt wird, hat die Variante keine Vorteile, sondern nur die oben aufgeführten Nachteile, weshalb sie nicht weiterverfolgt wird.[…]”

Im erneuten Aufstellungsbeschluss 16.7.2023 des B-Plan 274 steht hierzu auf S 8. “[…] Anlass für den vorliegenden Bebauungsplan ist daher außerdem eine Prüfung anderweitiger Straßenverläufe und Verkehrsführungen – insbesondere für den motorisierten Verkehr sowie die Findung entsprechender Vorzugsvarianten nach Maßgabe verkehrlicher Aspekte und städtebaulicher Gründe.[…]” Die Varianten wurden 2010 in der Rahmenplanung vorgeschlagen und 2012 und 2013 in den Aufstellungsbeschlüssen zu den B-Plänen 147 und 147 abgehandelt.

FAZIT: Nachdem die LKW Trasse westlich der Bahntrasse zwischen Straubingerstr. und Auweg abempfohlen wurde wird , bleibt nur der Auftrag hier endlich den 20m breiten Biotopstreifen neben der Bahnlinie samt Radweg zu sichern und zu realisieren!

Die Ziele des B-Plan 147-1 “südl. des Auwegs und nördl. der alten Straubingerstr.”, Aufstellungsbeschluss 25.09.2012 wurden am 22.01.2019 vom B-Plan 274 (Hafen) einverleibt und übernomen: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2024/07/AufstBpl274_22_01_2019_-VO181505361.pdf

Lückenschluss Fahrradweg:

In der Sitzung des Planungsausschusses am 22.01.2019 wurde parallel zum ersten Aufstellungsbeschluss Bplan 271 auch ein Grundsatzbeschluss zur fahrradfreundlichen Stadt gefasst: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2024/07/fahrradfreundliche-Stadt-Regensburg-_GrundsatzbeschlussVO181503561am22_01_2019.pdf

Beschlossen wurde”[…] 7. Das im Anhang dargestellte Konzept für Lückenschlüsse im übergeordneten Radwegenetz
ist konsequent weiter zu verfolgen. […]
” Vgl. Anlage 1, Route 1″ Netzlücke Hafen”

Hauptradroutennetz 2022

https://www.regensburg.de/leben/verkehr-u-mobilitaet/fahrrad/radroutennetz

Hauptradroute 16

In der Vorlage zum mehrgleisigen Bahnausbau findet der Fahradweg Lückenschluss Straubingerstr-Auweg erstaunlicherweise keine Erwähnung. Die für den Radweg wichtige Bahnbrücke in der Straubingerstr. und die Bahnbrücke finden keine Erwähnung.

Di, 11.06.2024: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen / Ö3 Vorlage – VO/24/21045/61 „Zwischenstandsbericht, Bahnprojekte Ostkorridor – Mehrgleisiger Ausbau Regensburg – Obertraubling und Elektrifizierung Marktredwitz – Regensburg“ : http://europabrunnendeckel.de/download/RadwegBahn_VO_24_21045_61.pdf Nachhören: https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/stadtrat/aufzeichnungen-der-stadtratssitzungen/oeffentliche-sitzung-des-ausschusses-fuer-stadtplanung-verkehr-und-wohnungsfragen-vom-11-06-2024

Und nun zu den Fahrradwegen im 2024 erneut aufgestellten Bpl274 Sondergebiet Hafen (“Erschließung” S.8.)

“[…] Wichtige Verbindungen des Hauptradroutennetzes (im Zielnetz, siehe VO/22/18688/61) verlaufen in Ost-West und in Nord-Süd-Richtung durch das Hafengebiet und bündeln
sich an den Eisenbahnüberführungen des Westhafenbeckens und der Donau (Schwabelweiser Eisenbahnbrücke). Das Projekt EMR bietet deshalb gleichzeitig die Chance, den Rad- aber auch Fußverkehr – auch und gerade im Hafengebiet – in den
Fokus zu nehmen. Die genannten Brücken (Anm. Hafeneinfahrt- und Schwabelweiserbrücke) müssen nach derzeitigem Planungsstand neu gebaut werden. Dies bietet wiederum die Möglichkeit für die Stadt Regensburg, in absehbarer Zeit eine regelkonforme, barrierefreie und städtebaulich attraktive Querung für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen (siehe VO/24/21045/61). Allerdings sind dazu auch weitere Flächen entlang der Bahntrasse im Hafengebiet notwendig. Hierzu sind die weiteren Planungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 274, Westhafen/Ölhafen voranzubringen. Ähnliches gilt auch für die Ost-West-Verbindung. Hier gilt es insbesondere Konflikte mit der intensiven gewerblichen sowie industriellen Hafennutzung und dem damit verbundenen (Schwer-)Lastverkehr sowie Schienenverkehr aktiv zu umgehen. Ziel muss sein, eine größtmögliche Trennung der Verkehrsarten unter Gewährleistung der Erschließungsfunktionen und Umsetzung der geplanten Verbindungen zu erreichen
.[…]”

Kommentar zur Ost west Radroute: Es ist enttäuschend, dass sich trotz seit 2012 laufender B-Planverfahren nur der Staatsbetrieb Bayernhafen Grundstücke und Wegerechte gesichert hat, nicht jedoch die Stadt! Es ist enttäuschend dass der Bayernhafen seine Container in den 20m breiten Drünstreifen stellen darf. Es ist skandalös, dass der Bayernhafen sogar in den Grünkorridor hineinbauen durfte! Statt einen Grünkorridor wie in der Rahmenplanung vorgesehen durch Pflanzungen zu stärken wurden am Fuß des Bahndamms bisher nur fast sämmtliche Bäume gefällt, während der Bayernhafen die Wiese illegal auffüllte.

“[…] Die Grundstücke Donaulände 20 und 20a sind mittlerweile im Eigentum, weitere Flächen
in diesem Bereich waren bereits im Eigentum des Vorhabenträgers.[…]” Leider nicht im Eigentum der Stadt….

Wie schwierig die Überwindung der Gleise sein kann zeigt sich an der Donaulände im Städtebaulichen Konzept zur Marinaanlegestelle VO/17/13182/61 von 2017:

Hierzu S9. Aufstellungsbeschluss274 “[…] Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung in Bezug auf die Erweiterung
Donaulände/Hafenterminal […]

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Mal sehen wie lange sie mich warten lassen und wie oft ich nachhaken muß:

——– Weitergeleitete Nachricht ——–

Betreff:Bitte um Übermittlung von früheren Flächennutzungsplänen
Datum:Tue, 16 Jul 2024 10:56:03 +0200
Von:Jakob Friedl <jakob@ribisl.org>
An:oberbürgermeisterin <Oberbuergermeisterin@Regensburg.de>, Hauptamt <Hauptamt@Regensburg.de>

Sehr geehrte Oberbürgermeisterin,

sehr geehrtes Hauptamt,

ich bitte darum mir ältere Versionen der Flächennutzungspläne zwischen Straubingerstraße und Donau zu übermitteln, also vor der 73. Änderung.

Wo kann ich alle Flächennutzungsplanänderungen einsehen?

Ich freue mich über eine rasche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


Jakob Friedl
mail: jakob@ribisl.org
Tel: 0176 97 87 97 27

Stadtrat für die Ribisl-Partie e.V.
immer erreichbar und Montags 18-20 Uhr:
Stadtberatung im Ribisl-Haus
Minoritenweg 23
93047 Regensburg
Kunst & Politik: https://ribisl.org/

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