Sondergebiet Hafen

Hafen mit Allem!

Strandrat Jakob Friedl lädt ein: Kommt zur öffentlichen Sitzung des Planungsausschusses am Dienstag, den 16.07.24, 16 Uhr in den Sitzungssaal des Neuen Rathauses am Dachauplatz!

Beschlussvorlagen: LESEN !!!!

*Ö4: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Westhafen/Ölhafen – Sachstand – Erweiterung des Geltungsbereiches – Erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB // Vorlage – VO/24/21206/61: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2024/07/Flaechennutzungsplan_79Ae_Juli_2024_VO_24_21206.pdf

**Ö5: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 274, Westhafen/Ölhafen – Sachstand – Erweiterung des Geltungsbereiches – Erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB // Vorlage – VO/24/21203/61 http://europabrunnendeckel.de/download/Aufst_Bpl_274_2024_VO242120361.pdf

Unter Tagesordnungspunkt Ö3 wird die 73. Änderung des Flächennutzungsplans über die Erweiterung des Umgriffs des Sondergebiets Hafen erneut beraten.

Unter Ö4 wird der erneute Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 274 behandelt: Das seit 2019 in Aufstellung befindliche Sondergebiet Hafen soll vergrößert und in verschiedenen Varianten dauerhaft festgeschrieben werden.

Was bedeutet das für die Anwohner*innen und die Handwerksbetriebe und alle die nicht Hafen sind, es nun aber sein müssen? Welche Rechte bekommt der Hafen im Stadtgebiet und welche Möglichkeiten hat die Stadt?

Hafen mit allem?

Mit oder ohne Container, Containerstapel, Lärm, LKW-Ausfahrt ins Stadtgebiet, Schiene, Trimodalitätsattrappe, Donau, Lärmkontingenten für Handwerker, öffentlichem Durchgangsverkehr, Regensburger*innen, Zugang zur Donau, Bäumen, Strand, Fahrradwegen, Biotopverbund, Gewerbe, Marina, Stadtlagerhaus, Handwerk, Kreativität, Wohnen, Garten, Ausgleichsflächen, Freizeit, Erholung, Rennboote, Puffs, Bier, Schrott, Bands, Müll, Industrie und Euch.

Was ist nun alles Hafen?

Kann die Stadt ihre Entwicklungsinteressen im B-Planverfahren durchsetzen oder begibt sie sich auf´s Glatteis? Wem nützen die Sondergebiete im 2024 neu aufzustellenden B-Plan für den Bayernhafen und Umgebung? Warum heißt Wohnen nun urbanes Gebiet, wenn sich nichts verändert hat ausser dass der Hafen durch LKW-Schwerlastverkehr und Containerstapeln länger lauter geworden ist? (Sondergebiete siehe S. 6 und 7 der Vorlage).

Die neuerlich weiter steigenden Lärmemessionen des Hafens werden in einem möglichst großen Puffergebiet zusammengefasst und Verrechnet. Den Handwerksbetrieben werden auf eigenem Grund schon jetzt nur noch lächerlich kleine Lärmkontingente zugebilligt. In den vergangenen Jahren wurden Baugenehmigungen für kleine Ateliers und Werkstätten ewig verzögert, während das Stapeln von Containern auf der vom Hafen illegal aufgefüllten grünen Wiese hinter dem Rübenhof seitens genehmigt werden sollte, dann aber an privaten Wegerechten scheiterte. Wegerechte für Hafen-LKW`s und Zwangsenteignungen sind nun Verhandlungsmasse und könnten mit der Festsetzung des Sondergebiets Hafen auch durchgesetzt werden. Hoffentlich werden andere Festsetzungen getroffen!

Wohnen und Arbeiten das klingt gut und wäre in den ehemaligen Mischgebieten auch gut umsetzbar, der neuerdings dauerlärmde Hafens ist allerdings ein weit um sich greifendes schützenswertes Gut. (vgl. Schallschutz S. 7 “[…] An einigen Immissionsorten innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes werden die Immissionsrichtwerte bereits im Bestand überschritten, wodurch die Bildung von Zwischenwerten gemäß Nr. 6.7 TA Lärm erforderlich sein wird. Diese Zwischenwerte sollen der Emissionskontingentierung im Bebauungsplan zugrunde
gelegt werden.[…]
” Laut Aussage der Nachbarn strengt sich der Hafen anscheinend gerade an besonders laut zu sein. Der Bayernhafen sollte Geschäftsmodell Schiene-LKW-Container deshalb wieder auf ein veträgliches Maß zurückfahren.

Ein zunehmend lauter werdender Container-Hafenbetrieb wird gegenüber Wohnen, Handwerk, Gewerbe, und allen anderen Nutzungen in Abstufungen bevorrechtigt. Vgl. “[…] Da dem Trennungsgrundsatz, wegen der beengten räumlichen Verhältnisse, und unter Berücksichtigung des gleichfalls sehr gewichtigen Grundsatzes des Flächensparens gemäß § 1a Abs. 2 BauGB nicht uneingeschränkt gefolgt werden kann, soll dieser Nachteil durch eine Hierarchisierung etwaiger zukünftiger Entwicklungen – hinsichtlich der Störwirkung vergleichbar zu der durch den Gesetzgeber vorgenommenen Unterscheidung zwischen einem Gewerbegebiet und dem Industriegebiet – vornehmlich durch Festsetzung von unterschiedlichen Sonstigen Sondergebieten (SO) mit der übergeordneten Zweckbestimmung Hafengebiet ausgeglichen werden. […]” … Mischgebiet wird erst zum Gewerbegebiet und dann zum Sondergebiet Westhafen. Die Gebiete zwischen alter Straubingerstr. und Auweg aufgrund eines alten ungenutzten Gleises zum “Urbanen Binnenhafen”. Urban, das bedeutet hier, dass Lärmbelastung auch nach Feierabend weitergeht – Emmitent ist hier allerdings nur der hunderte Meter entfernt liegende LKW-Containerumschlagplatz Bayern-Hafen! Wohnen mit Gwerbe wird zu gewerbe mit Wohnen und dann zu einem Urbanen Gebiet um den gestiegen Lärmpegel des Hafens zu Tag und Nachtzeiten zu legalisieren!

Die Trimodalität des Bayernhafens (Wasser, Schiene, Straße) erscheint als als besonderes und schützenswertes Nachhaltigkeitsziel nur vorgeschoben zu sein – Schiffe spielen im Westhafen ganz offensichtlich eine untergeordnete Rolle. Container auf LKWs verladen und stapeln geht an anderer Stelle verträglicher! … und besser, denn die Züge müssen im Westhafen weit ins Stadtgebiet rangieren.

Fot KV Terminal

Noch nie war der Hafen so laut, so hell und so belastend für seine Umgebung – zu Lasten der Nachbarn und der von der Lärmkontingentierung betroffenen Handwerksbetriebe, zu Lasten der Umwelt, zu Lasten der Stadt. Noch nie hat der Hafen so viele Container gelagert und von der Schiene auf LKWs verladen. Noch nie hat der Bayern-Hafen so große Gebiete abgesperrt – keine Durchfahrt für Radler – kein Zugang zur Donau. Noch nie hat der Hafen so wenig mit der Donau zu tun gehabt! Noch nie hat der Bayernhafen so viele Biotope zerstört. Noch nie hat der Hafen so viele Grundstücke besessen. Noch nie hat der Bayernhafen so viele Fördergelder erhalten. Die Stadtveraltung, das Planungsamt, das Bauordnungsamt, das Umweltamt etc. konnten oder wollten die Interessen der Stadt und der Allgemeinheit gegen den rücksichtslos agierenden Bayernhafen nicht durchsetzen. Dieser konnte sich hingegen häppchenweise breit und laut machen – mitten in der Stadt. Ein Zustand, der nun mit einem Bebauungsplan legalisiert, für immer festgeschrieben und ausgeweitet werden soll.

Eine bessere Zukunft für die Stadtentwicklung der kommenden 100 Jahre: Urbanes Gebiet am Hafenbecken statt LKW-Hafen in Mischgebieten!

Es ist unschwer erkennbar, dass die Trimodalität (Wasser-Schiene_Straße) im Westhafen lediglich eine vorgeschützte Attrappe für den Bayernhafen ist, um an dieser Stelle die Ausweitung des Industrielärms und Verkehrs durch LKW-Schiene-Container Verladung und Zwischenlagerung zu begründen und auf benachbarte Gebiete abzuwälzen, die nun als Pufferzonne und zur Erreichung eines verträglichen Durchschnittswertes auch Hafen sein sollen. Leider wurden dem Hafen seit der ersten Aufstellung des B-Plans 273 (2019) mit dem neuen Terminal nun weitere Lärmquellen vom Bauordnungsamt geprüft und dem Planungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Die dardurch weiter gestiegenen Lärmemissionen des Bayern-Hafens müssen nun (2024) im neu aufzustellen Bplan 274 zu Lasten der benachbarten Gebieten (die nicht lauter geworden sind) neu verrechnet werden.

Die derzeitige Nutzung des Westhafens durch den Bayernhafen hat kaum etwas mit dem Hafenbecken zu tun, das allerdings als Begründung für den ungeeigneten Standort herhält und Erschließungsmaßnahmen durch neue Straßen und Gleise notwendig machen soll. Die weit ins Stadtgebiet reichenden Rangiergleise des Bayernhafens dienen vor allem der Verladung von Containern auf LKW`s und umgekehrt – das Hafenbecken spielt hierbei keine Rolle mehr und ist nur ein umständlich umfahrbares Hinderniss.

Die Stadt sollte sich diese Farce beenden! LKW-Schiene Verladung kann in Zukunft an anderen Stellen stattfinden. Der Umschlag von Containern sollte im Westhafen auf das tatsächliche Maß der trimodalen Nutzung reduziert werden. Die Verkehrszahlen Schiff, LKW, Schiene sollen veröffentlicht, verglichen und in Relation gebracht werden. Der Containerumschlag soll wieder auf ein veträgliches Maß reduziert werden.

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bald auch auf den Seiten der Stadt:

[…] 6. Die Öffentlichkeit ist erneut über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen
sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen.
Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. […]

Informiert Euch! Beteiligt Euch! Stellt Fragen und macht Einwendungen! Wendet Euch an die Stadträt*innen, die Verwaltung und die Presse oder lasst Euch etwas einfallen.

Stadtberatung im Ribisl-Haus: Montags 18-20 Uhr

Wo sind die Einwendungen von 2019?

Die Einwendungen zur 1. Aufstellung des B-Plans 274 und dem ersten Anlauf zur 73. Änderung des Flächennutzungsplans am 22.01.2019 dem Stadtrat noch nicht zur Kenntnis gebracht und veröffentlicht worden! Ebenso nicht die Einwendungen zu den beendeten B-Planverfahren 147 (2012) und 147-1 (2013). Sicher ist nur: Zur Öffentlichkeitsbeteiligungsveranstaltung kamen 2019 mehr Leute als erwartet. Hauptthemen und Konfliktpunkte sind auf der 1. Seite des Sachverhalts im Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 273 Vorlage 2024 in Stichpunkten zusammengefasst. Der Vorlage ist ausserdem zu entnehmen: “[…] Aber auch die Abstimmung von gemeinsamen Zielen zwischen Vorhabenträger und Stadt war zeitweise schwierig, kontrovers und nicht immer mit einem Konsens bzw. Ergebnis verbunden. […] Austauschformate und
Bearbeitungen für eine längere Zeit (mehr als ein Jahr, Spätsommer 2022 bis Anfang 2024) zum Erliegen kamen und nicht zielgerichtet weitergeführt wurden […]

Ab dieser Stelle werden laufend weitere Informationen eingestellt:…..Scrolle nach unten…..

Sitzungskalender: Dienstag, den 16.07.24:
https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/regensburger-sitzungsdienst/sitzungskalender

Sitzungen 6 Wochen lang zum Nachhören: https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/stadtrat/aufzeichnungen-der-stadtratssitzungen

Textrecherche:Hafen“ https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/regensburger-sitzungsdienst/textrecherche

Geoportportal der Stadt mit in Aufstellung befindlichen , untergegangenen, einverleibten und festgesetzten Bebauungsplänen:

Bpl- 147_1 Gewerbe wurde 2029 von Bpl-274 Sondergebiet Hafen einverleibt.

Erster Aufstellungsbeschluss B-Plan 274 am 22.01.2019: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2024/07/AufstBpl274_22_01_2019_-VO181505361.pdf

Fragen und Antworten der Verwaltung zum ersten Aufstellungsbeschluss (2019) zum Bplan 274 vom 20.22.2020:

Südlich des Sondergebiets Hafen: Aufstellung Rübenhof Bplan147 im Jahr 2012: https://ribisl.org/aufst_bpl143_noerdlstrstr_westl_bahn_hof_2012/ und Satzungsbeschluss Rübenhof Bpl 2013: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2024/07/143_Ruebenhof_Satzungsbeschluss_nov_2013.pdf

2013 festgesetzter Bebauungsplan: https://mapservice.regensburg.de/daten/bebauungsplaene/143/Dokumente/Rechtskraft/143%20-%20Plan%20(mit%20Unterschrift).pdf

2013 festgesetzt

Die Planstraßen zwischen Straubingerstr. und Auweg für die über 1000 LKWs pro Tag werden 2014 im erneut aufzustellenen BPlan 274sind endgültig Geschichte. Hoffentlich !

“[…] Des Weiteren ist seitens der Deutschen Bahn die Elektrifizierung der Bahntrasse Marktredwitz-Regensburg (EMR) geplant. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob eine Verlegung der Wiener Straße im Bereich der Unterführung des Bahndamms zielführend ist.[…]” Das wäre eine Lösung könnte jedoch aufgrund der Grundstücksverhälntnisse schwierig werden.

Der Beschluss zu 147 und 147-1 schließt sich 2013 der Einschätzung des Rahmenplans Innerer Osten 2010 an und der 2024 erneut aufgestellte Bplan 274 Hafen integriert diese Inhalte, schließt also eine LKW Straße aus : “[,,,] Alternative 3.2: Verbindungsstraße entlang des Knotens nördlicher Rübenhof, entlang der Alten Straubinger Straße und dann entlang der Bahngleise: Der Verkehr wird über die Erschließungsstraße Nördlicher Rübenhof, dann über die Alte Straubinger Straße und anschließend am Bahndamm entlang bis zum Auweg geführt. Die Trasse schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten der Gewerbebetriebe westlich der Bahnlinie ebenfalls ein. Hinzu kommt, dass die Trassenführung für Ortsunkundige schwer nachvollziehbar ist und Umwege bedeutet, so dass dadurch die Konflikte noch verschärft werden. Es ist somit eine geringe Akzeptanz zu erwarten. Darüber hinaus sind neue Veränderungen an der Planung des Knotenpunktes Planstraße (Bebauungsplan Nr. 143) Straubinger Straße – Alte Straubinger Straße sowie ein Ausbau der Alten Straubinger Straße nötig, um das Abbiegen des Schwerlastverkehrs zu ermöglichen, was einen zusätzlichen Flächenverlust für das Grundstück des Nördlichen Rübenhofes und das dort geplante Nahversorgungszentrum bedeuten würde. Zusätzlich müssen mehrere Flächen für die Straßentrasse erworben werden und die Variante hat dadurch einen hohen baulichen und finanziellen Aufwand zur Folge.
Fazit:
Außer der Tatsache, dass der Hafenverkehr von den bestehenden Wohngebäuden in der Prinz-Ludwig-Straße getrennt wird, hat die Variante keine Vorteile, sondern nur die oben aufgeführten Nachteile, weshalb sie nicht weiterverfolgt wird.[…]”

Im Aufstellungsbeschluss 15.7.2023 des B-Plan 274 steht hierzu auf S 8. “[…] Anlass für den vorliegenden Bebauungsplan ist daher außerdem eine Prüfung anderweitiger Straßenverläufe und
Verkehrsführungen – insbesondere für den motorisierten Verkehr sowie die Findung entsprechender Vorzugsvarianten nach Maßgabe verkehrlicher Aspekte und städtebaulicher Gründe.[…]” Die Varianten wurden 2010 in der Rahmenplanung vorgeschlagen und 2012 und 2013 in den Aufstellungsbeschlüssen zu den B-Plänen 147 und 147 abgehandelt.

FAZIT: Nachdem die LKW Trasse westlich der Bahntrasse zwischen Straubingerstr. und Auweg ausgeschlossen wird , bleibt nur der Auftrag den Biotopstreifen neben der Bahnlinie samt Radweg zu realisieren!

B-Plan 147-1 “südl. des Auwegs und nördl. der alten Straubingerstr.”:

Der 2019 nicht und 2024 aufgehobene B-Plans 147-1 “südl. des Auwegs und nördl. der alten Straubingerstr.” aus dem Jahr 2013: Aus einem Mischgebiet sollte 2012 ein Gewerbegebiet werden und 2019 ein Sondergebiet Hafen.

B-Plan 147-1 “südl. des Auwegs und nördl. der alten Straubingerstr.”, Aufstellungsbeschluss 25.09.2012 … 2019 vom B-Plan 274 (Hafen) einverleibt: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2024/07/AufstBpl274_22_01_2019_-VO181505361.pdf

AufstBpl147 am 25-09-2012: https://ribisl.org/vo_12_7461_61aufstbpl147suedl_auw_noerdl_str_2012/

Trennung von Bpl 147 (Planstraße) und B-Plan 147-1 im Jahr 2013: https://ribisl.org/aufst_bpl147_1_am03_12_2013-3/

2013:

Alle Routen zum Auweg bis auf eine…. und die wurde bereits 2010 in der Rahmenplanung Innerer Osten für nutzlos befunden.

In der Sitzung des Planungsausschusses am 22.01.2024 wurde parallel zum ersten Aufstellungsbeschluss Bplan 271 auch ein Grundsatzbeschluss zur fahrradfreundlichen Stadt gefasst: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2024/07/fahrradfreundliche-Stadt-Regensburg-_GrundsatzbeschlussVO181503561am22_01_2019.pdf

Beschlossen wurde”[…] 7. Das im Anhang dargestellte Konzept für Lückenschlüsse im übergeordneten Radwegenetz
ist konsequent weiter zu verfolgen. […]
” Vgl. Anlage 1, Route 1″ Netzlücke Hafen”

Radwegende Ecke Straubingerstraße:

südl. des Gleisdreiecks: