Geschäftsordnung des Stadtrats: https://www.regensburg.de/stadtrecht/233880/geschaeftsordnung-fuer-den-stadtrat-der-stadt-regensburg-vom-08-mai-2014.html
10.6.2026 per mail
Umgang mit GO §28 (1)
Sehr geehrter Oberbürgermeister, lieber Thomas, sehr geehrte Bürgermeisterin, liebe Helene,
sehr geehrte Fraktionen aus dem demokratischen Spektrum,
am kommenden Dienstag, 16.06.2026 um 16:00 Uhr wird im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen unter TOP4 mein Antrag behandelt: “Sanierung Bolzplatz Safferlingstraße und Planung Straßenübergang; Antrag von Hr. Stadtrat Friedl vom 29.05.2026, Berichterstatter/in: Planungs- und Baureferent Plajer Berichterstatter/in: Bürgermeisterin Dr. Sigloch VO/26/23197/66”
Der Geschäftsordnung ist zu Anträgen unter § 28 zu entnehmen: (1) […] Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten.[…]
Ich möchte nun vorsorglich darauf hinweisen, dass laut Antrag die Erarbeitung von Umsetzungsvarianten, Kostenschätzung und Eintaktung der Maßnahme bei der Verwaltung liegen. Ohne zu wissen, was die Verwaltung fachlich empfiehlt und welche Kosten für die förderfähige Maßnahme konkret anfallen, macht es keinen Sinn, dass ich der Verwaltung einen Deckungsvorschlag mache.
Antrag hier im Blog:https://ribisl.org/bolzplatz-safferlingstrasse/
Vgl: “[…]
1. Die Verwaltung stellt verschiedene Varianten zur ökologischen Belagsanierung des
Bolzplatzes in der Safferlingstraße dar (mineralisch / organisch, Vor- und Nachteile, Kosten
und Unterhaltskosten) und spricht eine Empfehlung aus.
2. Die Verwaltung stellt den zeitlichen Korridor und die Bedingungen für die schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme dar.
3. Es erfolgt zeitnah eine Bedarfsmitteilung für die Sanierungsmaßnahme im
Entwicklungsgebiet bei der Regierung.
4. Im städtischen Haushalt werden Gelder für die Bolzplatzsanierung bereitgestellt.
[…]”
Hinzu kommt, dass ich mich als wesentlich weniger gut entschädigter Einzelstadtrat und ohne besser bazahlter Fraktionsassistenz nicht in der Pflicht sehe für eine solche vergleichsweise kleine Maßnahme einen zurückzustellenden oder zu streichenden Ausgleichsposten im Haushalt definieren zu müssen und damit zum eigentlichen Gegenstand meines Antrags noch eine zusätzliche Verhandlungslinie aufmachen zu müssen. Es handelt sich aus gutem Grund um eine “Soll”-Bestimmung, die bisher ausschließlich in Haushaltsverhandluneg Anwendung fand.
Angesichts der Expertise und der Ressourcen der Verwaltung in Sachen Haushaltsplan und der Entschädigung wie Ausstattung der in Fraktionen organisierten Stadträt*innen sehe ich vielmehr diese Akteuere in der Pflicht sich hierzu Gedanken zu machen und konstruktive und mehrheitsfähige Vorschläge zu erarbeiten und zu präsentieren.
Ich würde es allerdings sehr begrüßen von den Fraktionen oder der Koalition in den Bearbeitungsprozess mit einbezogen zu werden und nähme diese zuätzliche Arbeit am Konsens selbstverständlich auch ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung auf, denn selbstverständlich ist es richtig und sinnvoll Deckungsvorschläge zu finden und zu beraten.
Ich freue mich deshalb auf eine faire, konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit!
Viele Grüßel — Jakob Friedl
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